
Streichung der Ortschaftsverwaltung aus der Hauptsatzung: Göttelfingen und Weitingen schalteten Rechtsaufsicht ein
Die Ortsvorstehenden von Weitingen und Göttelfingen haben, wie angekündigt, eine Einschätzung eingeholt, ob die Streichung der Ortschaftsverwaltungen aus der Hauptsatzung gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt. Das tut sie nicht – dennoch müssen die örtlichen Gremien erneut beraten.

Weil sie gegen die Änderung der Hauptsatzung sind, schalteten der Göttelfinger Ortsvorsteher und die Weitinger Ortsvorsteherin die Rechtsaufsicht ein.
Hermann Nesch (Archiv)