Stahlgitter stattMaschendrahtkörbe: Angeklagter findet Unfallschadenzu gut repariert

Schwäbisches Tagblatt
.Kennen Sie noch Stefan Raabs „Maschendrahtzaun“? Nicht ganz so lustig, vor allem ohne den bekannten Comedian ging es vor dem Horber Amtsgericht unter Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer zu. Den ungeklärten Sa chverhalt aus der ersten Verhandlung im November arbeitete der beauftragte Gutachter akribisch auf: Er vollzog noch einmal nach, wie ein Audi horizontal an Steinkörben einer Straßenmauer entlang streifte, sich diagonal hochwand, um wieder abzurutschen. Es passte alles: Die Schäden an den Körben und am Fahrzeug waren kompatibel. Nur den Schaden konnte der Fachmann nicht mehr direkt in Augenschein nehmen, denn just vor seinem Besuch war die Mauer repariert worden und er musste sich auf die sachkundig aufgenommenen Polizeifotos stützen. Die Mauer sei zu gut repariert, fand der Angeklagte, und außerdem rührten die Schäden von einem anderen Unfall her, behauptete er.
Also kam ein Straßenmeister ins Spiel, der den Ablauf der Auffahrunfälle an derselben Stelle, den Reparaturbedarf, die eingeholten Angebote, die halbjährige Wartezeit und die Ausführung auf die Reihe bringen sollte. Am 21. Mai hatte eine Fahrerin ihr Auto mit den Steinkörben kollidieren lassen und einen Bedarf von 12,5 Kubikmetern Steinen geschaffen. Allerdings muss der Aufprall so sanft gewesen sein, dass die Körbe zwar ersetzt werden mussten, aber nicht dringend. Erst als der Angeklagte so richtig mit Schmackes hinein rauschte, wurden noch einmal sechs Kubikmeter fällig, nun aber dringend, denn die Steine kullerten nur so herum.
Der Straßenmeister holte Angebote ein und gab einem ortsnahen Fachbetrieb den Auftrag zur Reparatur. Dieser sei allgemein bekannt als viel zu teuer, warf der Angeklagte ein, außerdem seien die beschädigten und dann ersetzten Körbe, als Fachbegriff „Gabionen“ bezeichnet, ursprünglich aus zwei bis drei Millimeter dickem Maschendraht gefertigt gewesen, die neuen aber aus punktgeschweißten vier bis fünf Millimeter dicken Stahlgittern. Dieser Qualitätsgewinn dürfe nicht zu seinen Lasten gehen. Dem konterte der Straßenmeister, die alte Version sei in Deutschland nicht mehr zulässig und auch nicht mehr zu beschaffen.
Die Zeitdifferenz von einem halben Jahr bei einem angeblich dringenden Handlungsbedarf zur Reparatur konnte er nicht so ganz schlüssig erklären, auch erschien die Gesamtrechnung recht hoch, und über die doppelte Aufführung der Kosten, die Baustelle einzurichten und abzuräumen wollte Richter Ketterer eine genauere Aufklärung haben.
Zu seinen Lebensverhältnissen gab der Angeklagte an, derzeit arbeitslos zu sein und ein Hartz 4 finanziertes Praktikum zu leisten, um die Wartezeit auf eine Umschulung im Oktober 2016 zu überbrücken. In seinen Schuldenstand hatte er die zu erwartenden Strafkosten bereits eingerechnet. Etwas kleinlaut räumte Richter Ketterer ein, dass der am 8. Oktober eingezogene Führerschein, über dessen Rückgabe zu entscheiden war, beim Amtsgericht Rottweil spurlos verloren gegangen war.
Oberamtsanwalt Karl Jauch beantragte wegen der Sachbeschädigung im Wert von 6000 bis 7000 Euro und Unfallflucht eine dem Strafbefehl entsprechende Geldstrafe von 600 Euro und der Verweigerung der Fahrerlaubnis auf weitere drei Monate. Der Verteidiger hingegen wollte von Fahrerflucht nichts wissen, führte die Wertsteigerung der renovierten Mauer an und die nicht vom Gutachter bewerteten Schäden. Er forderte die sofortige Führerschein-Rückgabe und Freispruch.
Im Schlusswort schilderte der Angeklagte, dass er im Gegensatz zum Preis der Straßenmeisterei von fast 10000 Euro selbst ein Angebot für nur 1166 Euro eingeholt habe, was ihm der Richter aber nicht zugute hielt, sondern ihn zu 60 Tagessätzen zu 10 Euro und der Einbehaltung des Führerscheins für eine weiteres halbes Jahr verurteilte.