Solarthermie in Horb: „Die Anlage endlich in Betrieb nehmen!“ – Räte fordern Bau trotz Rechtsstreit

Die nicht fertiggestellte Solarthermieanlage auf dem Dach der Stadtwerke auf dem Hohenberg.
Dagmar Stepper (Archiv)- OGL/BiM beantragt: Stadt soll die unvollendete Solarthermieanlage per Ersatzvornahme fertigstellen.
- Kosten sollen dem verantwortlichen Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
- Die Anlage auf dem Hohenberg gilt als zentral für das Klimaschutzkonzept der Stadt.
- Baustopp seit 2022 wegen statischer Zweifel, bestätigt durch einen Prüfstatiker.
- Nach Niederlage vor dem Landgericht legte die Stadt Berufung ein – Dauer unklar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die neue Fraktionsgemeinschaft OGL/BiM (Offene Grüne Liste/Bürger im Mittelpunkt) stellt ihren ersten offiziellen Antrag: „Dass die Stadt Horb am Neckar (bzw. die Stadtwerke Horb) die notwendigen Schritte einleitet, um die unvollendete Solarthermieanlage der Firma Cupasol auf dem Hohenberg im Wege der Ersatzvornahme analog Paragraf 637 BGB (zivilrechtlich) fertigzustellen.“ Übersetzt heißt das: Baut die Anlage fertig und stellt dem Unternehmen die Kosten in Rechnung.
Zur Erinnerung: Die Solarthermieanlage auf dem Dach der Stadtwerke im Kasernenareal auf dem Horber Hohenberg sollte zum Leuchtturmprojekt auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune werden. Was folgte, war ein finanzielles wie juristisches Debakel. Die beauftragte Firma sollte die großflächige Solarthermieanlage für rund 1,5 Millionen Euro errichten, um die Wärmeversorgung der Stadt nachhaltig zu gestalten. Die Arbeiten aber gerieten aufgrund massiver Zweifel an der Statik ins Stocken. 2022 ließ sich die Stadt ihre Zweifel von einem Prüfstatiker bestätigen und verhängte einen Baustopp.
Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte. Anfang Februar dieses Jahres unterlag die Stadt Horb mit ihrer Feststellungsklage gegen das Unternehmen vor dem Landgericht in Rottweil: „Wer trotz solcher Mängel weiter verhandelt und immer wieder Nachfristen setzt, kann nicht Monate später fristlos kündigen“, urteilte das Gericht. Die Stadt Horb ist nach dem Urteil in Berufung gegangen, das Verfahren läuft.
Essenzieller Bestandteil des Klimaschutzkonzepts
In der Begründung ihres Antrags verweist die Fraktionsgemeinschaft OGL/BiM nun auf genau diesen Umstand: „Verzug und Mängel: Die Anlage ist seit geraumer Zeit unvollendet, wobei unter anderem statische Mängel den Betrieb verhindern.“ Nachdem das Landgericht Rottweil die Klage der Stadt Horb abgewiesen hatte, habe die Stadtspitze im Wege der Eilentscheidung die Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. „Wie lange dieses Verfahren nun dauert, ist nicht abzusehen. Ebenso ist eine zeitnahe Fertigstellung durch den Auftragnehmer nicht absehbar.“ Bis zum Tag der Kündigung hatte das Unternehmen keine prüffähigen Unterlagen zur Belastbarkeit der Tragekonstruktion vorgelegt. Das bestätigte die Stadt im Zuge des Verfahrens.
Weiter begründen OGL/BiM ihren Antrag mit öffentlichem Interesse und Klimaschutz: „Die Anlage ist essenzieller Bestandteil des Klimaschutzkonzepts der Stadt Horb, um das Ziel der klimaneutralen Kommune zu erreichen. Jede weitere Verzögerung konterkariert die städtischen Bemühungen zur regenerativen Wärmeerzeugung“, heißt es da.
Der Verfall droht
Und nicht zuletzt geht es den vier Stadträten um das Abwenden weiterer Schäden: „Durch den Stillstand der Baustelle drohen weitere Verfallserscheinungen an der bestehenden Substanz sowie fortlaufende Kosten für die Sicherung der Anlage. Eine Ersatzvornahme ermöglicht es der Stadt, die Kontrolle über den Baufortschritt zurückzugewinnen und die Anlage endlich in Betrieb zu nehmen und in das Wärmenetz der Stadtwerke zu integrieren.“
OGL/BiM bitten nun um Stellungnahme im Gemeinderat und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für eine zeitnahe Fertigstellung durch Drittunternehmen auf Kosten des Verursachers.