Reichsbürger-Prozess in Stuttgart
: Horber Dachdecker Ralf S. wurde aus der U-Haft entlassen

Drei Jahre nach seiner Verhaftung ist der Horber Ralf S. wieder auf freiem Fuß. Der Senat sieht ungefähr diesen Zeitraum als mögliche Freiheitsstrafe an.
Von
Moritz Hagemann
Horb/Stuttgart
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Beginn „Reichsbürger“-Prozess um Reuß-Gruppe: ARCHIV - 29.04.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Angeklagter wird in Stuttgart-Stammheim beim Beginn eines Prozesses um Reichsbürger, die mutmaßlich einen Umsturz in Deutschland geplant haben sollen, in den Gerichtssaal geführt. Das Oberlandesgericht verhandelt gegen neun Angeklagte aus der mutmaßlichen «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, der selbst aber erst später in Frankfurt vor Gericht kommt. (zu dpa: ««Reichsbürger»-Fall: Mutmaßlicher Putschplaner will sprechen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Horber Ralf S. beim Prozessauftakt am Stuttgarter Oberlandesgericht.

Bernd Weißbrod/dpa (Archiv)
  • Ralf S., Angeklagter im Stuttgarter Reichsbürger-Prozess, wurde nach drei Jahren U-Haft entlassen.
  • Die Haftzeit entspricht dem, was als mögliche Freiheitsstrafe bei Verurteilung erwartet wird.
  • Ihm wird vorgeworfen, Leiter einer Reichsbürger-Terrorgruppe in Baden-Württemberg gewesen zu sein.
  • Steffen W., ein Mitangeklagter, bleibt in U-Haft. Sein Prozess läuft weiterhin.
  • Der Prozess ist derzeit wegen Krankheitsfall unterbrochen, wird jedoch kommende Woche fortgesetzt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Horber Ralf S., einer der Beschuldigten im Stuttgarter Reichsbürgerprozess, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat Lars Kemmner, Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart, der SÜDWEST PRESSE bestätigt. Der andere Horber Steffen W. befindet sich nach Angaben Kemmners weiterhin in einer Justizvollzugsanstalt.

Es ist kein Zufall, dass Ralf S. am 7. Dezember auf den Tag genau drei Jahre nach seiner Verhaftung wieder auf freiem Fuß ist. „In jedem Strafprozess, bei dem eine U-Haft vollzogen wird, muss das Gericht immer die Verhältnismäßigkeit im Blick haben“, erklärt Kemmner. Jetzt war der 59-Jährige drei Jahre in U-Haft. Das liege im Bereich dessen, „was im Fall einer Verurteilung als Freiheitsstrafe stehen könnte“, sagt Kemmner. Daher habe der Senat die Freilassung angeordnet.

Dem Horber wird vorgeworfen, in der mutmaßlichen Reichsbürger-Terrorgruppe Leiter der in Baden-Württemberg angesiedelten „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ gewesen zu sein, die für die Gebiete Freudenstadt und Tübingen verantwortlich war. Außerdem soll er wesentlich an der Erstellung einer Verschwiegenheitserklärung beteiligt gewesen sein, die die Mitglieder der Gruppe unterschreiben sollten – und die im Fall des Verrats die Todesstrafe androhte.

Die Zeit nach dem „Tag X“

Im Herbst 2024 hatte Ralf S. vor Gericht ausgesagt und sich, als einziger der neun Angeklagten, nicht nur zum persönlichen Hintergrund, sondern auch zur Sache geäußert. „Ich wollte den Menschen in der Not helfen“, beteuerte der Dachdecker. Bei den Planungen für die Zeit nach einem möglichen „Tag X“ sei es um ärztliche Hilfe, Essen und Getränke gegangen. Man habe Rathäuser und Polizeistationen besetzen wollen, um Menschen in Not eine Anlaufstelle bieten zu können.

Als „Tag X“ nie kam, habe er alle Chatgruppen verlassen und „alles, an was man geglaubt hatte, zerplatzte wie eine Seifenblase“. Ralf S. sagte auch aus, mit der Reichsbürger-Ideologie heute nichts mehr zu tun zu haben. „Ich habe an mir selbst vorbeigelebt, heute würde mir das nicht mehr passieren.“ Dass er überhaupt in so eine Situation geraten war, begründete S. auch mit wirren Vorstellungen während der Corona-Pandemie.

Steffen W. bleibt in Haft

Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Steffen W. spähte Ralf S. laut Anklage die ehemalige Hohenbergkaserne in Horb aus. Steffen W. sei in der Gruppe um Prinz Reuß Militärverantwortlicher für Freudenstadt gewesen. Anders als S. bleibt W. noch in U-Haft. Er wurde nicht im Dezember 2022, sondern erst im Mai 2023 verhaftet. Heißt das, dass er kommenden Mai auch freikommen wird? „Der jetzigen Haftentscheidung liegt eine individuelle vorläufige Bewertung für den Anklagten S. zu Grunde. Unmittelbare Rückschlüsse für andere Angeklagte können daraus nicht gezogen werden“, sagt Gerichtssprecher Kemmner.

Der Prozess in Stuttgart läuft noch. In dieser Woche ist er wegen eines Krankheitsfalls unterbrochen, kommende Woche wird er mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Ralf S. ist zwar nun nicht mehr in Haft, auch gegen ihn wird jedoch vor dem Oberlandesgericht weiter verhandelt. Er muss sich wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Verstößen gegen Waffengesetze verantworten.