SWP+SWP+Prozess in Horb
: Jetzt muss der „Dämonenkönig“ ins Gefängnis

Die Reue hielt nur 20 Tage, dann wurde er wieder beim Ladendiebstahl erwischt. Warum ein Mann ein hartes Urteil bekommt.
Von
Jürgen Lück
Horb
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Ladendiebstahl

Wegen Ladendiebstahls wurde ein Mann am Amtsgericht Horb zu einer Haftstrafe verurteilt. (Symbolfoto)

Oliver Berg/dpa