
Tübinger Inzest-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung – obwohl die Staatsanwältin über vier Jahre forderte
Ein Mössinger war wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und Beischlaf mit einer Verwandten angeklagt. Die Forderung der Staatsanwaltschaft und das Urteil lagen weit auseinander. Was für die Kammer strafmildernd und was strafverschärfend war.

Die Vergewaltigungsvorwürfe, die während des Prozesses im Raum standen, sah die Jugendkammer nicht als nachgewiesen an.
Carolin Albers
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