Natur: Ein Dämpfer für die Regionalverbände

Wo darf in der Region Nordschwarzwald Windkraft entwickelt werden? Für die Frage gibt es neue Planungsgrundlagen.
KuballAn fang Au-gust hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn veröffentlicht. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können. Das nun vorgelegte Papier ersetzt die bisherige, knapp ein Jahr alte Planungsgrundlage. Die Neufassung sieht jetzt an mehreren Stellen im Schwarzwald weitere Potenzialflächen vor, für die noch im letzten Jahr eine Zurückstellung empfohlen worden war. Diese können jetzt leichter für Windkraft genutzt werden. Fünf Regionalverbände müssen deshalb ihre bereits angelaufenen Planungen nachjustieren. Darunter der Regionalverband Nordschwarzwald.
Dabei waren die Planung schon weit vorgeschritten, bis Ende des Jahres sollten die ersten Entwürfe stehen, mitsamt der Auswertung der Beteiligungsverfahren sollten die Planungen bis zum 30. September 2025 abgeschlossen. Das Land hatte nach Angaben der betroffenen Regionalverbände zugesagt, bis Ende September 2022 für verlässliche Planungsgrundlagen zu sorgen. Darauf bauten die Verbände ihre Visionen auf.
„Wir werden die neuen Grundlagen schnell einarbeiten und die erneut durchzuführenden Planungsschritte nachholen. Allerdings lassen sich die Planungsverfahren nicht beliebig beschleunigen“, wird Sascha Klein, Verbandsdirektor Nordschwarzwald, in der Mitteilung zitiert. Marcel Herzberg (Schwarzwald-Baar-Heuberg) hält es für „bedauerlich, dass diese neuen Grundlagen nun so spät vorgelegt wurden“. Wolfgang Brucker (Südlicher Oberrhein) sagt: „Es ist wie beim Hausbau: Wenn nachträglich der Grundriss geändert wird, muss das Mauerwerk sehr wahrscheinlich bis auf dieses Niveau abgetragen und wieder neu aufgebaut werden.“
Noch in den Sommerferien soll es in Stuttgart gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Ministerien einen Austausch geben, wie mit der geänderten Planungsgrundlage umgegangen werden kann. Ziel ist es, möglichst keinen weiteren Zeitverzug zu erhalten.