Mordprozess
: Plädoyers gegen Ayleens Mörder erwartet

Mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geht der Prozess gegen den Mörder der Schülerin Ayleen weiter. Bald entscheidet sich, ob erneut Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängt wird.
Von
dpa
Gießen
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Prozess gegen bereits verurteilten Mörder: ARCHIV - 03.02.2025, Hessen, Gießen: Der bereits verurteilte Mörder der 14-jährigen Ayleen verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner und bekommt vor dem Prozess im Beisein seines Verteidigers Henner Maaß (r) von einem Justizmitarbeiter die Handschellen abgenommen. Im aktuellen Prozess vor dem Landgericht Gießen ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt.  (zu dpa: «Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko bei Ayleens Mörder») Foto: Christian Lademann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im aktuellen Prozess vor dem Landgericht Gießen ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt.

Christian Lademann/dpa
  • Prozess gegen Ayleens Mörder: Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.
  • Der 32-jährige Angeklagte ist wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt.
  • Fokus des Prozesses: Erneute Sicherungsverwahrung nach Aufhebung durch Bundesgerichtshof.
  • Psychiater bescheinigt dem Angeklagten hohes Rückfallrisiko für Sexualstraftaten.
  • Urteil am 3. März erwartet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg werden an diesem Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Gießen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Der 32-jährige Mann ist wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll in einem Videotelefonat mit einem 13-jährigen Mädchen onaniert haben. Diesen Vorwurf hatte er zu Prozessbeginn in einer Erklärung eingeräumt. 

Sicherungsverwahrung angeordnet

Im Fokus des Prozesses steht die Frage der Sicherungsverwahrung. Der Mann war in einem vorangegangenen Prozess im September 2023 bereits wegen Mordes an Ayleen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch die besondere Schwere der Schuld hatten die Richter festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Weil der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung wegen eines geänderten Strafrahmens für einen der gegen den Mann erhobenen Vorwürfe aufhob, muss das Landgericht Gießen erneut darüber entscheiden. Zuletzt bescheinigte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko für das Begehen künftiger Sexualstraftaten. Die Urteilsverkündung in dem Prozess ist für den 3. März vorgesehen.

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