Mit 1,7 Promille gestoppt
: Betrunkene fährt mit E-Scooter auf der  B27

Eine 39-Jährige ist am Sonntagabend mit einem E-Scooter auf der B27 unterwegs gewesen – im fließenden Verkehr. Die Frau war stark betrunken und besitzt keinen Führerschein.
Von
swp
Tübingen
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Verstärkung der Binnengrenzkontrollen: ARCHIV - 24.05.2025, Niedersachsen, Nordhorn: Bundespolizisten arbeiten an einer temporären Kontrollstelle an der Bundesstraße 213 (B213). Der Schwerpunkteinsatz findet in Zusammenhang mit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen entlang der Grenze zwischen Niedersachsen und den Niederlanden statt. (zu dpa: «Polizei nimmt verurteilten Gewalttäter an Grenze fest») Foto: Lars Penning/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Streife entdeckte die Betrunkene E-Scooter-Fahrerin, die sich am Sonntagabend auf die B27 verirrt hattte. (Symbolbild)

Lars Penning/dpa
  • Betrunkene Frau (39) fuhr mit 1,7 Promille auf E-Scooter über die B27 bei Tübingen.
  • Polizei stoppte sie zwischen Unterem Wert und Kusterdingen – kein Führerschein vorhanden.
  • Alkoholtest ergab 1,7 Promille, Blutprobe wurde entnommen.
  • E-Scooter auf Autobahnen und Bundesstraßen verboten – Nutzung nur auf Radwegen erlaubt.
  • Alkoholisierte Fahrten riskieren Bußgelder, Punkte und Verlust der Fahrerlaubnis.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Sonntagabend, 17. August, haben mehrere Autofahrer auf der B27 bei Tübingen eine gefährliche Szene beobachtet: Gegen 19.20 Uhr meldeten sie eine Frau, die mit einem E-Scooter zwischen den Anschlussstellen Unterer Wert und Kusterdingen in Richtung Stuttgart unterwegs war.

Eine Streife entdeckte die 39-Jährige kurz darauf und brachte sie samt Scooter von der Bundesstraße. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Ein Test ergab rund 1,7 Promille. Die Frau musste eine Blutprobe abgeben. Nach aktuellem Stand besitzt sie keinen Führerschein.

E-Scooter auf Autobahn und Bundesstraße verboten

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und – wenn diese fehlen – auf der Fahrbahn genutzt werden. Wer alkoholisiert fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Verlust der Fahrerlaubnis.