„Love Scamming“ in Freudenstadt: Frau informiert sich bei der Polizei – aber da ist es schon zu spät

Über eine Dating-App war die Frau in die Fänge der Betrüger geraten.
Sebastian Gollnow/dpa (Symbolbild)- Frau aus Freudenstadt fällt auf „Love Scamming“ herein und verliert hohe fünfstellige Geldsumme.
- Betrüger überredete sie über Dating-App, in Kryptowährung auf falschen Plattformen zu investieren.
- Emotionaler Kontakt über Wochen per Whatsapp führte zu finanziellen Forderungen.
- Polizei rät, bei Online-Kontakten misstrauisch zu sein, kein Geld zu überweisen und Beweise zu sichern.
- Anzeige bei der Polizei wird empfohlen, falls man Opfer eines Liebesbetruges wird.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein ungewöhnlicher Vorfall hat sich laut einer Mitteilung der Polizei auf dem Revier Freudenstadt ereignet. Eine Frau, die sich ursprünglich lediglich über die Seriosität von Online-Plattformen erkundigen wollte, wurde durch die Polizei über „Love Scamming“ aufgeklärt. Die Aufklärung kam allerdings zu spät: Ein Betrüger hatte sie bereits zur Überweisung von mehreren zehntausend Euro gebracht.
Die Frau hatte laut der Mitteilung schon Ende Oktober einen Mann über eine Dating-App kennengelernt. Über Wochen hinweg tauschten sie Whatsapp-Nachrichten aus, wobei sich eine emotionale Beziehung entwickelte. Bereits wenige Tage nach dem Kennenlernen ermunterte der Liebesbetrüger die Frau, auf einer von ihm genannten Internetseite ihr Geld in Krypto-Währung anzulegen. Gelockt von hohen Renditen überwies die Frau auf mehrere angebliche Handelsplattformen einen Geldbetrag in hoher fünfstelliger Zahl.
Das Polizeipräsidium Pforzheim rät, bei jeder Kontaktaufnahme von Unbekannten über das Internet oder über Messenger-Dienste grundsätzlich misstrauisch zu sein, kein Geld zu überweisen und sich nicht auf Transaktionen auf Internetseiten einzulassen. „Wenn Sie Opfer eines Liebesbetruges geworden sind, erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Speichern Sie dazu alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einem Speichermedium“, heißt es in einer Mitteilung.
