Landkreis Calw · Pandemie: Calw muss Lockerungen zurücknehmen

Schwäbisches Tagblatt
.Auf Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die Inzidenz und deren Berechnungsmethode zu überprüfen, müssen Lockerungen im Landkreis Calw teilweise wieder zurückgenommen werden. „Mit Blick auf das wieder dynamischere Infektionsgeschehen im Landkreis hätte auch die bereinigte Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert über 50 pro 100000 Einwohner ausgewiesen“, erklärt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Riegger: Reine Inzidenz reicht nicht
„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht die reinen Inzidenzwerte ausschlaggebend für Lockerungen sein dürfen. Vielmehr sollten auch die Anzahl der Testungen und die lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionsketten berücksichtigt werden. Der kleinteilige Einzelhandel im Landkreis Calw ist nicht die Ursache für steigende Infektionszahlen. Diese setzen viel mehr ihre Hygienekonzepte vorbildlich um“, stellt Landrat Helmut Riegger klar.
Folgende Lockerungen müssen somit mit Gültigkeit ab Mittwoch, 17. März zurückgenommen werden:
Öffnung des kompletten Einzelhandels. „Click & Meet“ ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten.
Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt.
Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.