Kreis Freudenstadt · Abenteuer: Eine Nacht kann tausende Euro kosten

Campieren im Wald fernab der Zivilisation ist reizvoll, aber in Baden-Württemberg verboten. Im Schwarzwald gibt es legale Trekking-Plätze wie das Camp Kniebis am Forbach. Bildquelle: Naturpark
Nicht gesetztDas Biwakieren im Freien ist sehr beliebt“, berichtet Stefan Dangel, Pressesprecher des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. „Outdoor, Microadventures und Bushcrafting liegen total im Trend“: Überleben in der Natur mit dem Nötigsten. Doch nach dem Landeswaldgesetz ist nach Paragraf 37 (Betreten des Waldes) Zelten ohne Befugnis nicht zulässig. Man benötigt die Erlaubnis des Waldbesitzers.
Im Nationalpark Schwarzwald ist es gänzlich verboten. Eine Ausnahme sind die extra dafür eingerichteten Trekkingplätze (siehe Infokasten). Der Nationalpark wurde mit dem Ziel eingerichtet, der Natur Raum zu geben, sich vom Menschen ungestört zu entwickeln, erklärt Franziska Schick, Pressesprecherin des Nationalparks. Unkontrolliertes Zelten und Campieren brächten erfahrungsgemäß erhebliche Beeinträchtigungen mit sich durch Totholzsammeln neben dem Weg, Feuer machen, Abfälle hinterlassen und Toilettengänge ins Gebüsch. All das sei mit den Zielsetzungen des Nationalparks unvereinbar und auch ansonsten unerwünscht.
Die Tiere, insbesondere die seltenen und geschützten Arten wie der Dreizehenspecht oder das Auerhuhn, sollen Ruhe- und Rückzugslebensräume haben. Seltene Pflanzen wie Moose oder Sonnentau benötigten ebenfalls unbeeinflusste Bereiche, damit sie nicht durch Trittschäden oder Abfälle zerstört werden. Die mit dem Campen zusammenhängende abendliche, nächtliche und frühmorgendliche menschliche Aktivität stört Wildtiere besonders: Die Tiere werden beunruhigt, während der Aufzuchtphase gestört oder von ihren Futterplätzen verscheucht. Es kann dadurch auch passieren, dass Bruten aufgegeben oder Jungtiere verlassen werden. Aufgrund der hohen Besucherzahlen im Nationalpark bleiben den Tieren häufig nur die Abend- und Morgenstunden und die Nacht als tatsächliche Ruhephase.
Das Entfachen von Feuern außerhalb besonders eingerichteter Feuerstellen führe zudem im Waldnationalpark zu erheblicher Brandgefahr. Aufgrund der trockenen und zunehmend heißen Sommer steige derzeit die allgemeine Waldbrandgefahr enorm. Deshalb sei es in allen Wäldern nicht gestattet, ein Feuer anzuzünden oder gar „nur“ eine Zigarette zu rauchen, sagt Schick.
Im Nationalpark schauen Ranger/innen nach dem Rechten. Sie übernehmen die Aufgabe des hoheitlichen Naturschutzes: Sie sind im Gelände unterwegs, informieren die Besucher und achten auf die Einhaltung der Regeln.
Wenn sie Wanderer mit auffallend großen Rucksäcken, an denen womöglich noch Schlafsack und Isomatte befestigt sind, treffen, führen sie ein Informationsgespräch. Entdecken die Ranger Leute, die offensichtlich übernachten wollen, müssen die Betroffenen Zelt oder Lager wieder abbauen und den Bereich unverzüglich verlassen, berichtet Schick. Die Ranger weisen die Besucher aber auch auf Plätze außerhalb des Nationalparks hin, an denen übernachtet werden darf. „Abhängig von Einsicht und Verhalten der Betroffenen dürfen auch Personalien aufgenommen werden.“
Wildcampen stellt im Nationalpark grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld zwischen 75 und 3500 Euro laut Bußgeldkatalog Umwelt belegt werden kann, berichtet Schick. Vierstellige Summen können zusammenkommen, wenn zugleich Feuer gemacht wird. Die Höhe des Bußgelds hängt zum einen vom Verhalten der Betroffenen ab, aber auch von der Empfindlichkeit des Bereichs, in dem die Wildcamper aufgefunden werden. „In anderen Schutzgebieten belaufen sich die üblichen Bußgelder für Wildcampen auf 300 bis 400 Euro.“
Das Nationalparkgesetz verbietet gleichermaßen das Nächtigen, Zelten oder Feuermachen außerhalb der hierfür besonders eingerichteten Plätze. Dies ermöglicht den Rangern auch bei Campern, die mit einem Tarp (einer Plane, die über eine Schnur gespannt wird) oder einem Biwak unterwegs sind, aktiv zu werden. Im Landeswaldgesetz ist lediglich das Zelten verboten. „Hier zeigt sich im Nationalparkgesetz der erhöhte Schutzzweck eines Nationalparks.“
Die Ranger erfassen mit der App Cybertracker Störungen, Vandalismus, unberechtigte Feuerstellen und Camper, aber auch Tierspuren oder die Sichtung seltener Tiere. Im Cybertracker werden allerdings nur die tatsächlich festgestellten Verstöße erfasst, erklärt Schick. Eine Zahl, wie viele Camper insgesamt unberechtigt eine Nacht im Nationalpark verbracht haben oder es geplant hatten und dann davon abgebracht wurden, gibt es nicht. Zumal die Dunkelziffer hoch ist.
„Trotz vieler Spätkontrollen werden sicherlich nicht alle Wildcamper gefunden, da man nicht zu jeder möglichen Zeit an jedem möglichen Ort sein kann. Unsere Rangerinnen und Ranger kennen jedoch die beliebten Lagerplätze sehr genau, weshalb die Chance hoch ist, dass Wildcamper im Nationalpark auch ertappt werden.“ Durchschnittlich an jedem Abend, an dem die Ranger draußen sind, werde ein Camper erwischt, berichtet Schick. Die Hälfte zeltet.
Zwischen Mai und August dieses Jahres wurden doppelt so viele Wildcamper aufgespürt wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch Stefan Dangel von Naturpark spricht von einem „zunehmendes Problem“. „Es herrscht ein großer Druck.“ Im Naturpark sind keine Ranger unterwegs, die Wildcamper zur Rechenschaft ziehen können. Dort ist es die Aufgabe der Polizei. Sie kommt, wenn jemand die Beamten auf Wildcamper aufmerksam macht. „Jeder Mensch ist berechtigt, Anzeige zu erstatten“, sagte Frank Weber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim. Er spricht von „einer Hand voll Einsätze wegen Wildcampern“ in diesem Jahr. Manchmal ergebe die Überprüfung aber auch, dass die Camper eine Genehmigung des Grundstückseigentümers haben.
In anderen Fälle reiche eine Ermahnung und die Leute gehen. Kommt es zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige, sind die Städte oder das Landratsamt für die Bemessung des Bußgelds zuständig. Die Polizei nehme das Vergehen neutral auf, sagt Weber. „Wir machen keine Sanktionierung.“ Bei Uneinsichtigen können die Beamten einen Platzverweis erteilen. Im Polizeigesetz fällt dieses Vorgehen unter Gefahrenabwehr.
Neun offizielle Plätze
Auf den neun offiziellen Trekking-Camps im Schwarzwald (jeweils drei im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, im Naturpark Südschwarzwald und im Nationalpark) ist das Übernachten im Wald nach Voranmeldung und Buchung erlaubt. Alle Informationen hierzu stehen unter www.trekking-schwarzwald.de.
Auf der Website www.bewusstwild.de ist anschaulich erklärt, wie Menschen auf Wildtiere wirken.