Kommentar: Baden gegangen

Teure Rieselhilfe: Wenn der Deckenputz wie feiner Schnee fällt, schmilzt die Millionenklage der Stadt Horb dahin.
Benjamin Breitmaier (Archiv)Man sagt ja gerne, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand. Wer sich den Artikel der Kollegin Dagmar Stepper durchliest, die vergangenen Donnerstag im Sitzungssaal des Landgerichts Rottweil saß, der bekommt eher das Gefühl, die göttliche Vorsehung habe sich eine Auszeit im Whirlpool gegönnt. Dass der Prozessauftakt zum Horber Neckarbad-Debakel mit einer Dreiviertelstunde Verspätung begann, weil die Beteiligten im Schneegestöber bei Hinterzarten feststeckten, war kein Zufall. Es war das perfekte Omen für ein Verfahren, das sich seit sechs Jahren wie Kaugummi zieht – und nun im juristischen Matsch zu versinken droht.
Da saßen sie sich also gegenüber: Die Stadt Horb, die einst mit der stolzen Forderung von 1,4 Millionen Euro in den Ring gestiegen war, und ein Architekt, dessen Renommee ebenso unter Druck steht wie die Statik einer baufälligen Schwimmhallendecke. Doch wer einen dramatischen Showdown um Baumängel erwartete, wurde mit einer Lektion in Sachen Verjährungsfristen und physikalischer Kleinstarbeit bedient.
Es hat fast schon poetische Züge, wenn ein Schwimmmeister als Zeuge berichtet, wie er morgens die Unterwasserbeleuchtung einschaltete und die Wasseroberfläche aussah, als sei sie mit „feinem Schnee“ bedeckt. Romantisch? Keineswegs. Es war der Putz, der von der Decke rieselte. Ein Decken-Rieseln, das nun zum letzten Strohhalm einer Millionenklage geworden ist. Denn während die Stadt von „Baupfusch“ träumte, hat das Oberlandesgericht Stuttgart längst die juristische Grätsche gemacht: Die großen Brocken aus der ersten Sanierungsphase sind verjährt.
Punkt. Aus. Vorbei. Was bleibt, ist ein „ausgefranstes“ Verfahren, wie es der Anwalt der Gegenseite treffend formulierte. Man streitet nun über Luftfeuchtigkeit, Raumtemperaturen und die Frage, ob ein Architekt eigentlich Proben aus einer Decke bohren muss, die er gar nicht offiziell betreut hat. Die 1,4 Millionen Euro sind wie Seifenschaum im Chlorwasser zerplatzt. Übrig bleibt ein Vergleichsvorschlag von maximal 150.000 Euro – ein Betrag, der im Rathaus wohl kaum für Freudensprünge vom Dreimeterbrett sorgen dürfte
„Das Ganze ist eine unendliche Geschichte“, bilanzierte Richter Michael Zange. Und recht hat er. Am 7. Mai dieses Jahres soll nun endlich ein „Knopf dran“. Man kann der Stadt nur raten: Nehmt das Geld, schüttelt euch den Deckenstaub von den Schultern und lernt daraus. Denn wer zu spät klagt, den bestraft das Verjährungsgesetz – und das ist am Ende bitterer als jeder Schluck Badewasser.
