Horber Neckarbad-Prozess
: Der Preis der Verschwiegenheit

Transparenz ist keine Option, sie ist eine Pflicht – eine Pflicht, die beim Neckarbad-Vergleich im Hinterzimmer geopfert wurde. Ein Kommentar.
Kommentar von
Michael Stock
Horb am Neckar
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(ohne Überschrift): Vorsicht: Dieses Foto ist möglicherweise nur für den einstigen Verlag Schwäbisches Tagblatt verwendbar. Wiedereröffnung Neckarbad Horb 29.10.2021. Bild: Karl-Heinz Kuball

Das Becken des Anstoßes: Der jahrelange Rechtsstreit um das Horber Hallenbad endete mit einer juristischen Nullnummer.

Karl-Heinz Kuball (Archiv)

Es gibt Vergleiche, die sich anfühlen wie eine Kapitulation. Was sich die Stadt Horb vor dem Landgericht Rottweil beim Neckarbad-Prozess geleistet hat, ist genau so ein Fall. Wenn am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits um massiven Baupfusch gerade einmal 100.000 Euro von ursprünglich 1,4 Millionen geforderten Euro übrig bleiben, kann man das im Rathaus zwar als „Reißleine“ verkaufen – für den Steuerzahler bleibt es jedoch ein finanzielles Desaster ersten Ranges. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Gerade einmal sieben Prozent der Summe, die über Jahre hinweg als rechtmäßig eingefordert wurde, fließen zurück. Das ist kein Kompromiss, das ist eine juristische Bruchlandung auf Kosten der Allgemeinheit.

Doch noch schwerer als der reine Verlust von 1,3 Millionen Euro wiegt der massive Vertrauensbruch durch die Art und Weise, wie dieser Deal zustande kam. Dass der Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sitzung über das Schicksal dieser Summen entschied, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Begründung der Verwaltung, man habe aus rein prozesstaktischen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wirkt wie eine fadenscheinige Schutzbehauptung. In Rottweil lagen die Fakten längst auf dem Tisch. Jeder, der wollte, konnte im Gerichtssaal hören, wo es im Gebälk des Neckarbads – und in der Argumentation der Stadt – kräftig knirschte. Neue, schutzwürdige Geheimnisse gab es schlichtweg nicht mehr zu bewahren.

Transparenz ist Fundament der Demokratie

Transparenz ist keine lästige Pflichtaufgabe, die man nach Gutdünken abschalten kann, wenn es politisch ungemütlich wird. Sie ist das Fundament der kommunalen Demokratie. Wenn das Rathaus nun die Geheimhaltung auch noch stolz als taktische Meisterleistung feiert, offenbart das ein höchst fragwürdiges Verständnis von Bürgerbeteiligung. Es drängt sich der bittere Verdacht auf, dass hier nicht die finanzielle Strategie der Stadt geschützt werden sollte, sondern die politische Haut der Verantwortlichen vor unangenehmen Fragen.

Wer Fehler macht, muss dafür geradestehen – auch vor den Bürgern, die am Ende die Zeche für Baumängel und Prozesskosten zahlen. In Horb wurde jedoch die Tür zugeschlagen, als es am wichtigsten war. Das Ergebnis ist eine verheerende Bilanz: ein Bad mit Mängeln, ein tiefes Loch im Haushalt und ein nachhaltiger Kratzer im Vertrauen in die Horber Rathausspitze. Dieser vermeintliche „Sieg“ der Geheimhaltung ist in Wahrheit eine schmerzhafte Niederlage für die politische Kultur unserer Stadt.

Die Quittung könnten die Verantwortlichen schneller bekommen, als ihnen lieb ist. Denn echte Bürgerwut lässt sich nicht einfach in geheimen Sitzungen aussperren. Der Fall Neckarbad wird als Mahnmal für mangelnde Transparenz in der Horber Stadtgeschichte bleiben.