
Horber Amtsgericht: Bei über 200 Sachen gedrängelt? Es fehlen die Beweise
Ein aufmüpfiger Verteidiger mit Verspätung, ein Angeklagter, der nicht auf der Autobahn gedrängelt, sondern Fußball geschaut haben will, und ein Kennzeichen am falschen Auto. Die Folge: Freispruch.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl war erfolgreich: Der 39-Jährige wurde vor dem Horber Amtsgericht freigesprochen.
Michael Stock