SWP+SWP+Horber Amtsgericht
: Bei über 200 Sachen gedrängelt? Es fehlen die Beweise

Ein aufmüpfiger Verteidiger mit Verspätung, ein Angeklagter, der nicht auf der Autobahn gedrängelt, sondern Fußball geschaut haben will, und ein Kennzeichen am falschen Auto. Die Folge: Freispruch.
Von
Hans-Michael Greiß
Horb am Neckar
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Hier fiel das Urteil: Das Amtsgericht Horb verurteilte die Eltern des „Geisterjungen“ wegen fahrlässiger Tötung zu dreijährigen Bewährungsstrafen und Arbeitsstunden.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl war erfolgreich: Der 39-Jährige wurde vor dem Horber Amtsgericht freigesprochen.

Michael Stock