Heiner Heizmann im Horber Marmorwerk
: Von Bürgergeld, Sozialsystem und den Vorurteilen vieler Menschen

Heiner Heizmann vom Kompetenzzentrum des Caritasverbands der Diözese Rottenburg-Stuttgart machte im Marmorwerk den Faktencheck: "Bürgergeld – Hängematte, Armutsbekämpfung oder Motor für den Arbeitsmarkt?" Eingeladen hatte das Horber Bündnis für Demokratie.
Von
NC
Horb am Neckar
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Heiner Heizmann vom Kompetenzzentrum des Caritasverbands der Diözese Rottenburg-Stuttgart sprach im Marmorwerk über das Bürgergeld, seine Bezieher und die Vorurteile vieler Menschen.

Heiner Heizmann vom Kompetenzzentrum des Caritasverbands der Diözese Rottenburg-Stuttgart sprach im Marmorwerk über das Bürgergeld, seine Bezieher und die Vorurteile vieler Menschen.

Horber Bündnis für Demokratie

Welches Menschenbild haben wir? Auf diese Frage kam Heiner Heizmann in seinem Vortrag „Faktencheck Bürgergeld – Hängematte, Armutsbekämpfung oder Motor für den Arbeitsmarkt“ immer wieder zurück. Auf Einladung des Horber Bündnis „Für Demokratie – aktiv gegen rechts“ schilderte der Vertreter des Kompetenzzentrums Sozialpolitik des Caritasverbands Rottenburg-Stuttgart etwa 15 Interessierten im Horber Marmorwerk die Hintergründe zum Bürgergeld und räumte mit einigen Vorurteilen auf. Das Bündnis berichtet.

Mit Zahlen aus den Jahren 2023 und 2024 stellte er zunächst die Situation in Deutschland dar: Bei einer Arbeitslosenquote von ca. 6 Prozent liege die Erwerbstätigenquote bei über 77 Prozent (Tendenz steigend). Das 2023 ausgezahlte Bürgergeld habe mit gut 42 Milliarden Euro weniger als 7 Prozent des Bundeshaushalts ausgemacht.

Damit und mit einem Anteil der gesamten Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt von 26,7 Prozent bewege sich Deutschland im europäischen Mittelfeld. Im Juni 2024 habe es in Deutschland knapp 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher gegeben, 47,3 Prozent davon waren Ausländer, 47,7 Prozent unter 30 Jahre alt, etwa die Hälfte Frauen.

Die Lebenssituation der Bürgergeld-Beziehenden

Einen genauen Blick warf Heizmann auf die Lebenssituationen der 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger. Er machte klar, dass rund 1,8 Millionen davon Kinder und Jugendliche seien, also gar nicht erwerbsfähig sind. Weitere rund 2 Millionen stünden dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie zum Beispiel alleinerziehend oder mit der Pflege von Angehörigen ausgelastet seien. Weitere 1,7 Millionen Menschen könnten zwar prinzipiell arbeiten, hätten aber oft keinen Berufsabschluss oder gesundheitliche Probleme.

Nur 16.000 Bürgergeld-Bezieher, also 0,4 Prozent, hätten keinen Grund, nicht zu arbeiten und seien sogenannte „Totalverweigerer“. „Dass wir über 5,5 Millionen reden, aber 16.000 meinen, das ist einfach falsch“, stellte Heizmann klar und hatte damit das erste Vorurteil, dass Bürgergeld-Beziehende grundsätzlich nicht arbeiten wollten, bereits widerlegt. Im Gegenteil, so Heizmann. Es arbeiteten etwa 800.000 davon, sie bräuchten aber zusätzliches Geld vom Staat, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie werden im Fachjargon „Aufstocker“ genannt.

Soziale Teilhabe

Aber lohnt es sich überhaupt, zu arbeiten? Dazu stellte Heizmann klar, dass Bürgergeld-Beziehende unterhalb der Armutsgrenze lebten, denn der Regelsatz läge seit dem 1. Januar 2024 bei monatlich 563 Euro zuzüglich der Zuwendungen für Unterkunft und Heizung – allerdings nur, wenn die Person alleine lebt. Ansonsten bilde sie mit ihren Haushaltsmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft, bei der weitere Haushaltseinkommen gegengerechnet würden.

Heizmann machte auch deutlich, dass Arbeit umfassendere soziale Teilhabe ermögliche und somit Teil eines erfüllenden Lebens sei.

Tatsächlich, so Heizmann, sei der Anteil der Bürgergeld-Empfänger bei Personen mit Migrationshintergrund höher als bei jenen ohne, allerdings erhielten Asylbewerber gar kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also weniger.

Die von der AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel genannten „62 Prozent der Familien im Bürgergeldbezug“, die „keinen deutschen Pass“ haben, umfassten laut Heizmann auch Kinder, alte und kranke Menschen und Menschen deutscher Staatsangehörigkeit, die einen Migrationshintergrund haben – also von denen ein Elternteil nach 1949 eingewandert sei.

Streichung nicht mit Grundgesetz vereinbar

Sind schärfere Sanktionen für Arbeitsverweigerer notwendig? Heizmann verwies auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die zeige, dass gelegentliche Sanktionen die Vermittlungsquote verbessern können, während zu strenge Sanktionen oft zu schlechteren Arbeitsplätzen und sinkendem Einkommen führen, was volkswirtschaftlich gesehen eher schädlich sei. Ein Streichen der Leistungen sei zudem laut Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) und Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) vereinbar.

Wie Heizmann darlegte, hatten Bürgergeld-Beziehende zwischen 2021 und 2023 starke Kaufkraftverluste, die durch die Erhöhungen nicht ausgeglichen worden seien. Außerdem gebe der Staat weniger als 7 Prozent des Bundeshaushalts für das Bürgergeld aus, die Sozialausgaben insgesamt betrugen 26,75 Prozent – damit liege Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Mit den Menschen sprechen, nicht über sie

In seinem Schlusswort stellte Heizmann fest, dass die Sozialgesetzgebung in Deutschland immer wieder auf dem Prüfstand stehe, besonders dann, wenn die wirtschaftliche Lage im Land nicht ganz so rosig sei. Dabei sollten die Menschen, so Heizmann, eigentlich stolz auf ein Sozialsystem sein, das dafür sorge, dass niemand hungern oder obdachlos sein müsse.

Es sei legitim, über Veränderungen und Verbesserungen des Systems zu diskutieren, aber über eine Streichung zu sprechen sei unredlich. Wichtig sei stattdessen, mit den betroffenen Menschen zu sprechen und nicht über sie, weil man nur dann das richtige Verständnis für ihre Bedürfnisse entwickeln könne.

Die Zivilgesellschaft müsse den Diskurs verändern, so Heizmann und fragte: Wolle man eine Ellenbogen-, eine Neidgesellschaft? Warum feierten die Menschen nur die Errungenschaften im Rentensystem, bei der Familienversorgung und der Krankenversicherung, nicht aber bei der Sozial- und Arbeitslosenhilfe?