Grundschule: Ende der kostenlosen Betreuung

Für die Betreuung vor und nach dem Unterricht an den Horber Grundschulen werden mindestens 20 Euro pro Kind monatlich fällig. Archivbild
Nicht gesetztErwartete Mehreinnahmen in Höhe von 93000 Euro, eingesparte Personalkosten durch eine geringere Nachfrage des künftig kostenpflichtigen Angebots: So sieht die Rechnung der Stadtverwaltung aus hinter dem Vorhaben, die bisher zwischen 7 und 14 Uhr kostenlose Betreuung für Grundschulkinder generell mit Gebühren zu belegen. Ausgenommen davon sind nur Eltern, die Inhaber des Horb-Passes sind.
Vor der Sitzung waren Stimmen von Elternseite laut geworden, die das Vorhaben der Stadtverwaltung hart kritisierten. Der Elternbeiratsvorsitzende der Gutermann-Grundschule, Manuel Hellstern, hatte vor der Abstimmung gegenüber unserer Zeitung zudem erklärt, durch die Gebühren werde ein gutes und vor allem funktionierendes Konzept kaputt gemacht (wir berichteten).
Oberbürgermeister Peter Rosenberger reagierte auf die Kritik im Gemeinderat mit den Worten: „Manche suggerieren unterschwellig, wir würden etwas Schlimmes entscheiden für die Zukunft der Kinder.“ Doch für den OB stand fest: „Wir können es dauerhaft nicht mehr umsonst machen und haben händeringend nach einer Lösung gesucht.“ Die Stadtspitze begründete ihr Vorhaben mit einer „immer weiter steigenden Nachfrage und damit auch steigenden Kosten für immer mehr Betreuungspersonal“. Im laufenden Schuljahr nehmen rund 350 Kinder das kostenlose Angebot in Anspruch, im Vorjahr waren es rund 300 Kinder.
Rosenberger betonte, Horb sei Vorreiter der ganzen Region und investiere jährlich 400000 Euro in die Kinderbetreuung außerhalb der Kindertagesstätten. Selbst mit den Gebühren hält das Stadtoberhaupt das Horber Angebot für deutlich attraktiver und flexibler als die Regelungen der Nachbarkommunen. CDU-Stadtrat Götz Peter hob die Frühbetreuung und die Betreuung bis 18 Uhr hervor, die es in neun anderen Kommunen, mit denen er verglichen hat, nicht gebe. „Wir agieren sehr flexibel. Die Beiträge sind zumutbar und vertretbar.“
Rätin Viviana Weschenmoser (SPD) forderte dagegen, das Gebührensystem an die Einkommensverhältnisse der Eltern anzupassen. Sozial schwächere Eltern, insbesondere alleinerziehende, aber berufstätige, nicht wohngeldberechtigte Mütter knapp oberhalb der Horb-Pass-Grenzen würden sonst unverhältnismäßig belastet. Diese bildeten eine große Gruppe im Horber Stadtgebiet. In dem später vom Gemeinderat verabschiedeten Gebührensystem sah Weschenmoser sogar einen Anreiz, eher ALG2-Leistungen zu beziehen statt zu arbeiten. Eine Sozialstaffelung der Beiträge könne dem vorbeugen. Rosenberger verwies darauf, dass Horb-Pass-Inhaber von den Gebühren ausgenommen seien, stellte den Vorschlag Weschenmosers aber zur Abstimmung im Gemeinderat. Sieben Ratsmitglieder unterstützten den Antrag, drei enthielten sich, die Mehrheit lehnte ihn ab. Dem Beschlussvorschlag zur Einführung der Gebühren folgte der Gemeinderat daraufhin bei ebenfalls sieben Gegenstimmen und hier einer Enthaltung.
Neues Gebührensystem
Die künftigen Gebühren für die Betreuung außerhalb des Unterrichts an den neun Horber Grundschulen und ihren Außenstellen pro Kind und Monat betragen: Von 7 Uhr bis zum Beginn der zweiten Schulstunde: 20 Euro, ab Ende der fünften Schulstunde bis 14 Uhr: 30 Euro, ab Ende der fünften Schulstunde bis 16 Uhr 60 Euro, ab Ende der fünften Schulstunde bis 18 Uhr 90 Euro. Anmeldungen sind verbindlich für ein ganzes Jahr.