Geflügelpest
: Infizierter Kranich im Landkreis Rottweil gefunden

Vogelgrippe nun auch in der Region bestätigt. In der Umgebung des Fundorts bei Neufra befinden sich laut Landratsamt jedoch keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsgefahr bestehen könnte.
Von
NC
Kreis Rottweil
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Vogelgrippe in Niedersachsen - Kraniche: 30.10.2025, Niedersachsen, Vechta: Ein toter Kranich liegt auf einer Moorfläche. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel auf Haus- und Nutzgeflügelbestände wird in immer mehr Regionen in Niedersachsen die Stallpflicht angeordnet. Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auch im Landkreis Rottweil gibt es jetzt einen bestätigten Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Bei Neufra wurde ein infizierter  Kranich gefunden.

Sina Schuldt/dpa (Symblfoto)
  • Im Landkreis Rottweil wurde ein mit H5N1 infizierter Kranich bei Neufra entdeckt.
  • Laut Landratsamt besteht in der Umgebung keine Ansteckungsgefahr für Geflügelbetriebe.
  • Geflügelhalter in Baden-Württemberg sollen strikte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
  • Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe als hoch ein.
  • Kontakt zu Wildvögeln vermeiden, kranke Tiere dem Veterinäramt melden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Landkreis Rottweil ist bei einem Wildvogel das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das teilt das Landratsamt mit. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) habe das Veterinär- und Verbraucherschutzamt am heutigen Montag erhalten. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Neufra an der Landkreisgrenze zu Tuttlingen gefunden wurde.

Im Landkreis Rottweil sind laut der Pressemitteilung derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt. Kraniche sind im Landkreis Rottweil nicht heimisch. Es sei davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen habe. Das Tier sei vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befänden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsgefahr bestehen könnte.

Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika. Das Geschehen sei in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch, und das Friedrich-Loeffler-Institut schätze das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein.

Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt im Landratsamt Rottweil habe in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und sei zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht erhöht habe. Zum jetzigen Zeitpunkt werde daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter seien jedoch dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt werde die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, sei es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet laut Mitteilung insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.

Weiter teilt die Behörde mit: „Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, besonders auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.“

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollen besonders beachtet werden:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung, beziehungsweise Schutzkleidung, einschließlich Wechsel des Schuhwerks.
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall.
  • Tränken nur mit Leitungswasser.
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten.
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.

Darüber hinaus sei insbesondere beim Kauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler oder über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeige. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen sei unbedingt zu vermeiden.

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Rottweil sind Meldungen per E-Mail an veta@landkreis-rottweil.de möglich.

Situation in Deutschland und Baden-Württemberg

In Deutschland kam es in den vergangenen Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten. In Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Aktuelle Übersicht

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe/Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut.