
Ganztagsbetreuung in Sulz am Neckar: Rechtsanspruch ist nicht zum Nulltarif zu haben
Der Verwaltungsausschuss billigt eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.

Auf Ganztagsbetreuung gibt es ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch. Die Stadt Sulz am Neckar möchte deshalb eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung auf den Weg bringen. Den Technischen Ausschuss hat sie bereits passiert.
Uwe Anspach/dpa (Symbolbild)