SWP+SWP+Ganztagsbetreuung in Sulz am Neckar
: Rechtsanspruch ist nicht zum Nulltarif zu haben

Der Verwaltungsausschuss billigt eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.
Von
Marcella Danner
Sulz
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Die Ganztagsbetreuung wird gefördert, ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf 40 Wochenstunden Unterricht und Betreuung für Grundschüler. ⇥

ARCHIV - Eine Grundschülerin der Gerhart-Hauptmann-Schule ist am 29.02.2012 in Mannheim in einem Kinderhort der Stadt hinter einer Schulmappe mit Stiften zu sehen. Mitten in den Sommerferien denken viele Einzelhändler schon wieder an den Schulstart - für sie beginnt die Hochsaison der Hefte, Stifte und Tintenpatronen. In den Wochen vor Schulanfang lassen Schreibwaren die Kassen kräftig klingeln. Foto: Uwe Anspach dpa/lsw (zu dpa «Stifte zum Schulstart - Schreibwarenmarkt bleibt schwierig» vom 22.07.2012) +++ dpa-Bildfunk +++

Auf Ganztagsbetreuung gibt es ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch. Die Stadt Sulz am Neckar möchte deshalb eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung auf den Weg bringen. Den Technischen Ausschuss hat sie bereits passiert.

Uwe Anspach/dpa (Symbolbild)