Freudenstadt · Kahlschlag: Freier Blick bis zum Bauhaus

Das war mal ein Wald. Jetzt liegen die Stämme von bis zu 80 Jahre alten Tannen und Fichten zum Abtransport bereit.
Nicht gesetztGanze Arbeit geleistet haben die Waldarbeiter im Norden Freudenstadts hinter dem Krankenhaus. Dort wurde nahe der Wohnsiedlung Kohlstätter Hardt eine große Fläche Wald abgeholzt.
Zusammen mit dem Bau der neuen Verbindungsstraße zwischen Bundesstraße 294 und Krankenhaus – die Planer sprechen von einer „Zweiterschließung“ – wurde mit dem Umsetzen der dritten Bebauungsplan-Änderung für das Gewerbegebiet Sulzhau begonnen. Diese hatte der Gemeinderat nach monatelanger Vorberatung in öffentlicher Sitzung 2019 beschlossen.
Vom Wald bleibt nichts übrig
Aber jetzt erst wird deutlich, welch enormen Eingriff in die Natur diese Planänderung bedeutet. Von einem überwiegend durchmischten Nadelwald mit bis zu etwa 80 Jahre alten Tannen und Fichten sind außer ein paar Wurzelstöcken, riesigen Stammholzpoltern und Bergen von Kleinholz, Ästen und Zweigen nicht mehr viel übriggeblieben. Dafür gibt es freien Blick von der neuen Straße bis zum Bauhaus. Nur noch ein schmales Handtuch von übrig gelassenem schütterem Wald trennt den Spiel- und Sportbereich mit der ehemaligen Tennishalle, dem Pferdesportgelände des Schwarzwälder Reitvereins und dem neuem Adventure-Golfplatz von der aktuellen Gewerbegebiets-Erweiterung.
Areal wird eingeebnet
Inzwischen räumen schwere Maschinen die Waldreste auf und ebnen das künftige Gewerbeareal ein. Die neue Verbindungsstraße wird inzwischen stark angenommen als Abkürzung von und zu der Bundesstraße.
Im neuen Gewerbegebiet sind Ansiedlungen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe vorgesehen, Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen sein. Dies geht aus dem Berg von schriftlichen Unterlagen hervor, die von der Pressestelle der Stadt Freudenstadt auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE vorgelegt wurden. Dort ist unter dem Stichwort „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ unter anderem auch zu lesen, dass „die Eingriffe soweit möglich durch Neupflanzungen und Waldrandaufwertungen ausgeglichen werden.“ In Teilbereichen seien diese Maßnahmen bereits erfolgt. So zum Beispiel als Anpflanzungen auf der Böschungskrone der Bundesstraße.
Eingriffe sind zulässig
Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass „die Eingriffe in Natur und Landschaft zulässig waren“. Ein Ausgleich für den Kahlschlag werde größtenteils innerhalb eines Ausgleichskonzepts im weiteren Verfahren abgestimmt.