
Fahrlässige Tötung des Kindes?: „Kein schicksalhafter Tod“: Richterin verurteilt Reichsbürger-Eltern nach Todeskampf ihres Sohnes
Nach dem Erstickungstod ihres Kindes hat das Amtsgericht Horb die den „Reichsbürgern“ zugerechneten Eltern wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Hier fiel das Urteil: Das Amtsgericht Horb verurteilte die Eltern des „Geisterjungen“ wegen fahrlässiger Tötung zu dreijährigen Bewährungsstrafen und Arbeitsstunden.
Michael Stock