Ermittler in fünf Betrieben
: Zoll kontrolliert Friseur- und Kosmetikbetriebe im Kreis Freudenstadt

119 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe haben in der vergangenen Woche großflächige Kontrollen durchgeführt und unter anderem die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.
Von
NC
Kreis Freudenstadt
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Kontrollen in Friseursalons: ARCHIV - 29.04.2021, Berlin: Ein Friseur schneidet in einem Friseursalon einer Kundin mit einer Schere die Haare. Bei landesweiten Kontrollen haben die Behörden zahlreiche Mängel festgestellt. (zu dpa: «Kontrollen in Friseurbranche: Zahlreiche Mängel aufgedeckt») Foto: Magdalena Tröndle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei Kontrollen in der Friseur- und Kosmetikbranche hat der Zoll zahlreiche Mängel festgestellt.

Magdalena Tröndle/dpa
Zoll kontrolliert Friseur- und Kosmetikbetriebe im Kreis Freudenstadt. 119 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe überprüften letzte Woche die Einhaltung des Mindestlohns. Verstöße wurden häufig festgestellt. In Rastatt gab es elf Befragungen und zwei Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts. An anderen Standorten wurden mehr Verstöße entdeckt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Zoll hat in der vergangenen Woche eine Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt. Wie Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe auf Nachfrage mitteilt, wurden auch fünf Betriebe im Kreis Freudenstadt, darunter auch in Horb, kontrolliert. Diese habe es sowohl in der Friseur- als auch in der Kosmetikbranche gegeben.

„Bei den Prüfungen unserer FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulationsformen festgestellt“, erklärt Holm. „Beispielsweise werden Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig, manchmal sogar gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern, oder die Arbeitnehmer werden als Selbstständige geführt." Der Mindestlohn beträgt 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) gab es bei der FKS Rastatt, in deren Zuständigkeit der Kreis Freudenstadt liegt, elf Befragungen. Es wurden zudem zwei Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Bei den drei weiteren FKS-Standorten in Karlsruhe, Ludwigsburg und Ludwigshafen prangerte der Zoll weitaus mehr an.

Standorte in der Übersicht

FKS Karlsruhe: 80 Personen wurden befragt und 24 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden sieben Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Zusätzlich wurden ins sechs Fällen Auflageverstöße gegen den Aufenthaltstitel festgestellt, außerdem war eine Person zur Aufenthaltsermittlung wegen Körperverletzung ausgeschrieben.

FKS Heidelberg: 91 Personen wurden befragt und 23 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zwei Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Ferner wurde eine Person angetroffen, die zur Aufenthaltsermittlung wegen seiner Abschiebung ausgeschrieben war. Zudem ergriff eine Person die Flucht, nachdem sie den Beamten einen offensichtlich gefälschten belgischen Personalausweis vorlegte. Die tatsächliche Identität der Person konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an. In 28 Fällen werden im Nachgang weiterführende, umfangreiche Prüfungen bezüglich des rechtmäßigen Bezugs des Bürgergeldes durchgeführt. Außerdem leisteten die Einsatzkräfte bei einem akuten medizinischen Notfall, der sich in unmittelbarer Nähe zum Prüfungsort ergab, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste-Hilfe-Maßnahmen.

FKS Rastatt: 11 Personen wurden befragt und zwei Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet.

FKS Ludwigshafen: 28 Personen wurden befragt und 7 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zwölf Strafverfahren und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Außerdem schließen sich in einigen Fällen im Nachgang weiterführende Prüfungen bezüglich des rechtmäßigen Bezugs des Bürgergeldes an.