
Baumängel im Hallenbad: Rechtsstreit um das Horber Neckarbad endet mit einem Vergleich
Bei den Sanierungsmängeln im Hallenbad hat der beklagte Architekt eine Schadensersatzsumme von 100.000 Euro angeboten. Der Gemeinderat hat zugestimmt – gegen den Vorschlag der Verwaltung.

Das Neckarbad ist nicht nur zum Schwimmen gut, sondern war auch schon mehrfach Thema bei Gericht.
Dagmar Stepper (Archiv)