
Bauärger in Horb: „Jeder mit Hirn hütet sich davor, Pflöcke zu versetzen“
Im Streit um Grundstücksgrenzen und Hangstabilität am Dettinger Knieacker hat das Amtsgericht Horb einen Vergleich erzielt, der den Bauherrn zu einer Neuvermessung und einem neuen Standsicherheitsgutachten verpflichtet.

Hier wurde die Einigung erzielt: Das Amtsgericht Horb, an dem der Grenz- und Statikstreit am Knieacker mit einem Vergleich endete.
Michael Stock (Archiv)