
Amtsgericht in Horb: Ohne Zeugen keine Verurteilung – auch nicht bei einschlägigen Vorstrafen
Ein 49-Jähriger sollte sich wegen räuberischer Erpressung vor dem Horber Amtsgericht verantworten. Weil aber weder das mutmaßliche Opfer noch die anderen Zeugen zur Verhandlung erschienen, wurde das Verfahren eingestellt.

Das Amtsgericht in Horb am Neckar.
Michael Stock