SWP+SWP+Amtsgericht in Horb
: Eine unorganisierte Schule, kein Abschluss und eine Unterschlagung

Trotz aller vom Verteidiger geäußerten Einwände, es handele sich um einen „klassischen Fall mit erheblichen Zweifeln“, sah Amtsgerichtsdirektorin Jennifer Dallas-Buob das anders: Sie verurteilte einen 25-Jährigen wegen Unterschlagung eines schuleigenen Tablets zu einer Strafe von 400 Euro.
Von
Hans-Michael Greiß
Horb am Neckar
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Moderne Technik für die Fraktionsarbeit: Das BFZ wirft der CDU und der SPD Selbstbedienungsmentalität vor. (Symbolbild)

Ein 13 Jahre alter Schüler arbeitet an einem iPad mit der Lernplattform Moodle. (zu dpa: «Alte Klagelieder, neue Chancen - Schulen und der Fernunterricht») +++ dpa-Bildfunk +++

Die Berufsschule in Freudenstadt hatte dem Schüler wegen der Schulschließung während der Covid-Pandemie ein iPad zur Verfügung gestellt. Das gab der Berufsschüler nicht zurück, sondern verkaufte es weiter. Wegen Unterschlagung wurde er vor dem Horber Amtsgericht nun zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.

Uli Deck/dpa