
Amtsgericht in Horb: Beim Einparken einen Roller abgeschossen und einfach weggefahren
Ein Außendienstler musste sich in Horb wegen Unfallflucht verantworten. Damit er seinen Arbeitsplatz nicht verliert, verzichtete das Gericht schließlich auf ein Fahrverbot. Dafür muss der 57-Jährige eine empfindliche Geldstrafe zahlen.

Das Amtsgericht in Horb.
Karl-Heinz Kuball (Archiv)