
Amtsgericht in Horb: Als er das Messer zückte, kamen die stämmigen Cousins
Unter erheblichem Alkoholeinfluss zückte ein 19-Jähriger recht grundlos ein Messer, verletzte aber niemanden. Dafür muss er jetzt 500 Euro an die Stiftung Eigensinn blechen.

Das Amtsgericht in Horb. Dort wurde der Fall verhandelt.
Markus Ulmer