
Amtsgericht Horb: Nur „ungewollter Beifang“? Geldstrafe wegen Kinderpornografie
Besitz von Kinderpornografie mit Darstellung schwersten Missbrauchs: Aufrichtige Reue und schwere gesundheitliche Schäden führten vor dem Horber Amtsgericht zu einem milden Urteil für einen Angeklagten. Er kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro davon.

Nach Hinweisen amerikanischer Kinderschutzbehörden fanden Polizisten auf dem Rechner eines Mannes aus dem Raum Horb auch kinderpornografische Dateien.
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