16-Jähriger in Horb: Mit fast 2 Promille und ohne Versicherung auf dem E-Scooter

Die Polizei hat am Freitagmorgen in Mühlen einen 16-Jährigen mit knapp 2 Promille auf einem nicht versicherten E-Scooter gestoppt.
Jens Büttner/dpa- Polizei stoppt in Mühlen einen 16-Jährigen auf nicht versichertem E‑Scooter.
- Anlass war ein veraltetes Versicherungskennzeichen in der Rathausstraße.
- Atemalkoholtest ergab knapp 2 Promille – Blutprobe folgte mit Mutter und Polizei.
- Es drohen zwei Strafanzeigen: Trunkenheit im Verkehr und Verstoß gegen Versicherungspflicht.
- Hinweis der Polizei: Für E‑Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie beim Autofahren.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wie die Polizei berichtet, wurden die Polizisten am Freitagmorgen gegen 7.15 Uhr auf den 16-Jährigen aufmerksam, weil das Versicherungskennzeichen des E-Scooters veraltet war, mit dem der 16-Jährige in der Rathausstraße in Mühlen unterwegs war. Als die Polizisten ihn kontrollierten, habe sich zudem der Verdacht ergeben, dass der Jugendliche getrunken hatte.
Mit Mutter und Polizei zur Blutprobe
Die Beamten staunten laut Polizeibericht nicht schlecht: Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2 Promille. Der 16-Jährige musste in Begleitung der Polizisten und seiner Mutter zur Blutprobe in die Klinik. Den 16-Jährigen erwarten nun gleich zwei Strafanzeigen, schreibt die Polizei: wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei weist noch einmal auf Folgendes hin: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Hierfür gelten im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenzen sowie die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen
zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
Gleiche Promillegrenze wie beim Autofahren
Zum Beispiel kann bei einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille bereits ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Wer also alkoholisiert mit dem E-Scooter fährt, sollte sich bewusst sein, dass man auch hierbei – je nach Grad der Alkoholisierung – den Entzug seiner Fahrerlaubnis riskiert.