Versuchter Mord – Prozess am Landgericht Hechingen
: Wodka und Bier ruinierten sein Leben

Wer ist der Mann, der am 2. Februar in einem Gasthaus am Hechinger Schloßberg einen Anschlag mit Benzin verübte? Der Spätaussiedler ist schon mehrfach in betrunkenem Zustand straffällig geworden.
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Von Hardy Kromer
Hechingen
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Exzessiver Alkoholkonsum prägt das Leben des Angeklagten im Hechinger Prozess um versuchten Mord und versuchte schwere Brandstiftung in einer Kneipe am Schloßberg.⇥

©Francesco Scatena/Shutterstock.com

Hatte er tatsächlich 3,5 Promille Alkohol im Blut, als er am frühen Nachmittag des Sonntags, 2. Februar, mit einer mit Benzin gefüllten Plastik-Bierflasche in der Hand in eine Kneipe am Hechinger Schloßberg marschierte und begann, den Sprit auf das hölzerne Mobiliar und auf den Wirt zu schütten, um anschließend mit einem Feuerzeug zu hantieren? Oder waren es vielleicht „nur“ 2,5 Promille, die den 60-jährigen Russlanddeutschen zu seiner brandgefährlichen Tat anstachelten?

„Wissenschaftlich haltbar“ lasse sich der genaue Promillegrad nicht mehr nachvollziehen, sagte am dritten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen der psychiatrische Gutachter. Denn es lasse sich nicht sicher feststellen, welchen Anteil der „Nachtrunk“ hatte, also wie viel Alkohol der Angeklagte zwischen Tat und Blutentnahme noch zu sich genommen hat.

Alkoholkrankheit außer Frage

Unstrittig ist freilich, dass der Mann sich in der Nacht vor der Tat mit erheblichen Mengen von Wodka und Bier abgeschossen hatte – wie so häufig in den letzten Jahren. Eine Alkoholkrankheit des Angeklagten stehe außer Frage, sagte denn auch der Gutachter und bescheinigte dem 60-Jährigen zur Tatzeit einen schweren Rauschzustand, der Denkstörungen und motorische Störungen bedingt habe. Der Gutachter sprach von „Kontrollverlust“ und attestierte dem Angeklagten eine „erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ und damit eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“. Vollkommen schuldunfähig im juristischen Sinne sei er aber nicht gewesen.

Das ist eine Einschätzung, um die die Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Hannes Breucker nicht vorbeikommen wird, wenn sie am vierten Verhandlungstag, am kommenden Montag, 17. August, ihr Urteil sprechen wird. Ihr Urteil darüber, ob es sich bei der Benzinattacke des Angeklagten um „versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung“ handelt, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Nach wie vor geht diese davon aus, dass der 60-jährige Hechinger sich an dem Gastwirt rächen wollte, der ihn eine Viertelstunde vor dem Tat des Lokales verwiesen hatte, weil er dem ungebetenen Gast wegen dessen offensichtlicher Trunkenheit keinen weiteren Alkohol ausschenken wollte.

Genug für „Lichterlohbrand“?

Umstritten blieb während der Beweisaufnahme, ob die Menge des verschütteten Benzins ausgereicht hätte, um „einen Lichterlohbrand“ zu versuchen, wie ein Zeuge aussagte und wie auch eine Polizistin, die an den Tatort gerufen worden war, bestätigte. Oder ob nur eine vergleichsweise geringe Menge des brennbaren Stoffes verschüttet wurde, weshalb ein Feuer rasch und wenig folgenschwer gelöscht worden wäre.

Auch über das Motiv des Täters gehen die Ansicht auseinander. Sollte der Gastwirt tatsächlich mit Arglist getötet werden? Der Angeklagte selbst hatte am zweiten Verhandlungstag bestritten, dass er Feuer legen wollte. Er habe den Wirt nur erschrecken wollen, ließ der Spätaussiedler, der auch nach 19 Jahren im Lande noch kein Deutsch spricht, seine Dolmetscherin sagen. „Ich wäre doch selbst verbrannt, deshalb habe ich das Feuerzeug nicht angezündet.“ Und das Benzinfläschchen habe er nicht extra für die Tat abgefüllt, vielmehr habe er es für seine Motorsäge zu Hause gehabt.

Keine Motorsäge gefunden

Letzteres roch wiederum stark nach Schutzbehauptung. Der psychiatrische Gutachter rief am Montag in Erinnerung, dass die Fahnder im Haus des Angeklagten – unweit des Tatortes – keine Motorsäge entdeckt hätten.

Zu Lasten des Angeklagten geht auch, dass ein 50-jähriger Kriminaltechniker, der in der Kneipe die Spuren der Benzinattacke sicherte, vor den Augen der Richter zu demonstrieren wusste, dass das blaue Einwegfeuerzeug, das der Tatverdächtigte in der Hand hatte, tatsächlich funktionstüchtig ist. Es hatte also nicht nur Drohpotenzial, sondern wäre auch geeignet gewesen, Flammen im Gastraum lodern zu lassen.

Der Vorfall am 2. Februar, seit dem der 60-Jährige in Untersuchungshaft sitzt, war beileibe nicht das erste Mal, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol schädliche Neigungen offenbarte. Das bewies das Vorstrafenregister, aus dem die Richter ausführlich zitierte.

Ehekrach mit Schädelprellung

Seine erste Straftat beging der Mann vor zehn Jahren, als er seiner Frau im Ehekrach eine Schädelprellung zufügte. Die Frau hatte ihn mit gepackten Koffern in der Wohnung erwartet, weil sie seine ständige Trunkenheit nicht mehr ertrug.

2015 erlitt sein Beifahrer Rippenbrüche, als er selbst sich mit 2,1 Promille Alkohol im Blut ans Steuer gesetzt hatte und mit seinem Wagen eine Böschung hinabgestürzt war.

Im Jahr darauf war er im Wodka-Rausch gestürzt, hatte sich am Straßenpflaster den Kopf aufgeschlagen – und randalierte dann im Rettungswagen gegen Sanitäter und Polizisten. Und 2019 wurde er abermals schwer alkoholisert – mit 2,4 Promille – von der Polizei am Steuer erwischt.

Ohne Job, ohne Frau

Keine Frage: Es waren Wodka und Bier, die das Leben des 60-Jährigen ruiniert haben. Das Gutachten des Psychiaters legte den Schluss nahe, dass auch 2009 der Alkohol mitursächlich war, als der Fabrikarbeiter bei einem schlimmen Arbeitsunfall eine schwere Handverletzung erlitt, die ihn berufsunfähig machte und in die Sozialhilfe trieb. Ohne Job, ohne Frau geriet der Mann immer mehr in Antriebslosigkeit, Frustration und Depression. 2015 wollte er sich mit einer Überdosis Tabletten das Leben nehmen. Ein Sturz vom Balkon im Alkoholrausch und ein Herzinfarkt waren weitere Schläge, die der Gutachter erwähnte.

Freilich kam auch zur Sprache, dass es nicht allein äußere Umstände waren, die den tiefen Fall des Angeklagten anstießen. Er selbst trug offenbar auch denkbar wenig zu seiner Integration in die Gesellschaft bei. Einen Sprachkurs brach er nach drei Monaten ab, Kontakt pflegt er fast ausschließlich zu anderen Russlanddeutschen, und Therapieangebote schlug er in den Wind.

Entziehungskur empfohlen

Sollte er nun in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, um vom Alkohol loszukommen, um die Gesellschaft künftig von seinen alkoholbedingten Ausrastern zu verschonen? Der psychiatrische Gutachter empfahl das, knüpfte es aber an Bedingungen: Der Angeklagte müsse Bereitschaft zur Therapie beweisen, und er müsse seine Sprachkenntnisse verbessern. Sonst klappe das nicht.

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Mit den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers wird der Prozess am kommenden Montag, 17. August, um 9 Uhr fortgesetzt. Auch das Urteil hat Richter Dr. Hannes Breucker für jenen vierten Verhandlungstag angekündigt.