Verkehr in Hechinger Oberstadt
: Parken und Fahren – was gilt aktuell rund um den neuen Marktplatz?

Was gilt jetzt eigentlich in Sachen Fahren und Parken rund um den neuen Hechinger „Bürgermarktplatz“? Die Stadtverwaltung erklärt die aktuellen Regeln.
Von
Hardy Kromer
Hechingen
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Das neue Parkleitsystem für die Hechinger Altstadt wird auf einer Tafel bei der Einfahrt in den Kirchplatz angezeigt.

Das neue Parkleitsystem für die Hechinger Altstadt wird auf einer Tafel bei der Einfahrt in den Kirchplatz angezeigt.

Jauch/Stadt Hechingen
  • Neuer Bürgermarktplatz in Hechingen: Fußgängerzone mit Vorrang für zu Fuß Gehende.
  • Radfahren ist erlaubt, jedoch nur im Schritttempo. Lieferverkehr Mo–Fr 8 bis 11 Uhr.
  • Rest der Altstadt als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen – Schrittgeschwindigkeit gilt.
  • Parken nur in markierten Flächen; Halten zum Be- und Entladen ist erlaubt.
  • Parkleitsystem führt über Schloßstraße zu Parkhäusern und Plätzen nahe Marktplatz.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit der Einrichtung des „Bürgermarktplatzes“ wurde in Hechingen nicht nur eine Fußgängerzone geschaffen. Diese ist vielmehr eingebettet in ein neu entwickeltes Park- und Verkehrsleitsystem in der Altstadt, für das die Beschilderung und die Hinweise auf der Fahrbahn parallel zur Möblierung des Marktplatzes entwickelt und umgesetzt wurden. Verantwortlich dafür zeichnen gemeinsam die städtischen Sachgebiete Hoch- und Tiefbau sowie Ordnungswesen. Die Pressestelle der Stadtverwaltung erläutert hier, wie das funktioniert.

Das Parkleitsystem

Das Parkleitsystem wird auf einer Tafel bei der Einfahrt in den Kirchplatz angezeigt. Über die Schloßstraße können das Parkdeck Münzgasse und die Parkplätze beim Schloßplatz, unterstützt durch weitere kleine Hinweistäfelchen, angefahren werden. Um diese zu erreichen, muss man allerdings gar nicht über den Kirchplatz in die Altstadt einfahren; die Zufahrt über den Bierweg ist ebenfalls möglich.

Parkhäuser sind einbezogen

Einbezogen sind weiter die Parkhäuser Stadtmitte und Stadthalle „Museum“ sowie der Firstparkplatz. Auf den Parkplätzen gelten unterschiedlich lange Parkzeiten: In den Parkhäusern fallen nach der ersten halben Stunde Gebühren an, auf dem Firstparkplatz darf zehn Stunden lang mit Parkscheibe geparkt werden. Alle Parkmöglichkeiten haben aber eines gemeinsam: Sie sind in nächster Nähe zum Marktplatz und zum Obertorplatz gelegen.

Mit dem Leitsystem soll der Verkehr durch die Altstadt über die Schloßstraße gelenkt werden, während die Straßen östlich des Marktplatzes hauptsächlich dem Anliegerverkehr dienen sollen. Möglich ist eine Zufahrt zum Rathausvorplatz über die Goldschmied-, die Gutenberg- und die Synagogenstraße. Vor dem Rathaus sind drei Kurzzeitparkplätze (30 Minuten) sowie ein Behindertenparkplatz eingerichtet.

Wer darf wo fahren – und wie schnell?

Der Marktplatz ist vom Beginn an bis vor den Rathausvorplatz als Fußgängerzone ausgewiesen.

Der Marktplatz ist vom Beginn an bis vor den Rathausvorplatz als Fußgängerzone ausgewiesen.

Jauch/Stadt Hechingen

Der Marktplatz ist vom Beginn an bis vor den Rathausvorplatz entsprechend der Straßenverkehrsordnung als Fußgängerzone ausgewiesen. In Fußgängerzonen haben Fußgänger uneingeschränkt Vorrang. Fahrzeuge aller Art sind verboten, es sei denn, Schilder erlauben ausdrücklich Ausnahmen. Dies ist in Hechingen der Fall: Zum einen dürfen Fahrradfahrer im Schritttempo durch die Fußgängerzone fahren, zum anderen ist von Montag bis Freitag, 8 bis 11 Uhr, der Lade- und Lieferverkehr möglich, ebenfalls im Schritttempo und mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr.

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße): Das gilt ab Ende Kirchplatz in Richtung Schloßstraße und Goldschmiedstraße.

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße): Das gilt ab Ende Kirchplatz in Richtung Schloßstraße und Goldschmiedstraße.

Jauch/Stadt Hechingen

Der gesamte Rest der Altstadt, ab Ende Kirchplatz in Richtung Schloßstraße und Goldschmiedstraße, ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Im Volksmund wird dieser, gekennzeichnet durch das blaue Schild mit Menschen, Ball, Auto und Haus, meist als „Spielstraße“ bezeichnet. Das ist allerdings nicht korrekt, in echten Spielstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist keinerlei Fahrverkehr erlaubt, die Straße ist dann durch ein Einfahrt-verboten-Schild mit Zusatz „Spielstraße“ gesperrt.

Schrittgeschwindigkeit für alle

In Verkehrsberuhigten Bereichen gilt unter anderem für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit. Fahrbahn und Gehweg sind nicht voneinander getrennt, die Fußgänger haben Vorrang, Kinder dürfen hier spielen. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig blockieren, Autofahrer dürfen selbstverständlich nicht in gefährdender Weise fahren.

Das Parken ist nur in speziell dafür gekennzeichneten Flächen (zum Beispiel weiße Bodenmarkierungen) erlaubt. Außerhalb dieser Flächen ist nur das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen gestattet.