Verhandlung am Landgericht Hechingen: Versuchter Totschlag – Urteil ist rechtskräftig

Die Verhandlung fand vor dem Landgericht Hechingen statt.
Silas Stein/dpa- Urteil gegen 40-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Balingen rechtskräftig.
- Mann muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
- Stiefsohn und Ehefrau versuchten Tat während der Verhandlung abzuschwächen.
- Bundesgerichtshof wies Revision des Angeklagten ab.
- Ehefrau aus Ukraine konnte sich Leben ohne Angeklagten nicht vorstellen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Landgericht Hechingen verurteilte am 3. September 2024 einen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Der 40-jährige Angeklagte geriet im März 2024 mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Balingen in Streit, woraufhin sein 17-jähriger Stiefsohn hinzukam, um die Situation zu beruhigen. Es entwickelten sich weitere Streitigkeiten, woraufhin der Angeklagte eine spitze Gabel ergriff und mit dieser in Tötungsabsicht mehrfach in Richtung des Kopf- und Halsbereichs seines Stiefsohnes stach. Hierbei kam es lediglich zu Kratzern im Gesicht.
Der 17-Jährige flüchtete daraufhin in sein Zimmer, das sich im zweiten Stock des Wohnhauses befindet, und öffnete dort das Fenster, um frische Luft zu schnappen. Der Angeklagte folgte ihm und stieß ihn, um seine Tötungsabsicht endgültig umzusetzen, aus dem Fenster. Der junge Mann fiel daraufhin 6,5 Meter in die Tiefe auf den asphaltierten Boden. Er überlebte, durch den Sturz zog er sich allerdings erhebliche Verletzungen am Fuß zu.
Stiefsohn und Ehefrau relativieren die Tat
Im Rahmen der Hauptverhandlung versuchte der Stiefsohn seine bisherigen belastenden Angaben abzuschwächen und die Tat des Angeklagten abzuschwächen. Die Ehefrau des 40-Jährigen und Mutter des 17-Jährigen nahm den Angeklagten ebenfalls in Schutz und widersprach ihren vorherigen Angaben. Sie versuchte dabei die Schuld auf sich zu nehmen.
Letztlich sagte auch die bei der Tat anwesende Nachbarin zunächst entgegen ihren polizeilichen Angaben beschönigend aus, gab jedoch in ihrer Vernehmung zu, dies nur getan zu haben, um der Ehefrau des Angeklagten einen Gefallen zu tun, woraufhin sie schließlich ihre Aussage korrigierte.
Das Motiv der aus der Ukraine geflüchteten Ehefrau war wohl, dass sie sich ein Leben in der Fremde ohne den Angeklagten nicht vorstellen konnte, obwohl er ihren Sohn töten wollte.
Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2025 wurden die Revision des Angeklag-ten als unbegründet verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist.
