
Urteil nach Messerstecherei vor „Trödler“ in Ebingen: Angeklagter muss in Erziehungsanstalt
Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe sowie neun Monate auf Bewährung: Zwei Albstädter wurden am Dienstag vom Hechinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Saal 168 des Hechinger Landgerichts: Hinter der Glaswand ist das Urteil gegen die Beteiligten an der Messerstecherei vor dem Gasthaus „Trödler“ gesprochen worden.
Gert Ungureanu