Urteil im Bisinger Drogenprozess
: 25-jähriger Dealer muss hinter Gitter

Das Urteil im Bisinger Drogenprozess ist gefallen: Gefängnis für den 25-jährigen Angeklagten, Bewährungsstrafe für einen 23-jährigen Komplizen.
Von
SWP
Hechingen/Bisingen
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16 Kilogramm Marihuana, 300 Gramm Kokain und 1000 Ecstasy-Pillen stellte die Polizei im März in einem ehemaligen Bisinger Gasthaus sicher.

Symbolfoto

Die Strafe war in dieser Höhe bereits zu erwarten: Zu sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis wegen Drogenhandels in mindestens 300 Fällen verurteilte das Landgericht Hechingen am Freitag einen 25-jährigen Angeklagten aus Bisingen. Ein 23-jähriger Mitangeklagter kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon.

Bereits am ersten Verhandlungstag am 31. August hatte sich dieses Strafmaß abgezeichnet. Der Vorsitzende Richter und die Staatsanwältin hatten sich mit den Verteidigern der beiden geständigen Angeklagten verständigen können.

­Drogen auch an Minderjährige verkauft

Es war einer der größten Drogenfunde im Zollernalbkreis, als die Polizei im März dieses Jahres auf dem Dachboden einer früheren Gaststätte in Bisingen 16 Kilogramm Marihuana, 300 Gramm Kokain und 1000 Ecstasy-Pillen beschlagnahmte und deren Besitzer verhaftete.

Angeklagter berichtet von psychischen Problemen und Drogensucht

Die Größe des Drogendepots  sowie die Tatsache, dass der 25-jährige Angeklagte sogar an Minderjährige Drogen verkauft habe, wertete der Richter in der Urteilsbegründung als erschwerend. Zu Gunsten des Angeklagten spreche sein Geständnis und die Tatsache, dass er selbst Drogenkonsument sei und unter psychischen Problemen leide.

Mitangeklagter wegen Beihilfe verurteilt

Im Prozess hatte der 25-jährige von einer Psychose berichtet, die zum Schulabbruch und in eine Krise geführt habe. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte die depressiven Neigungen des Angeklagten bestätigt und eine Entziehungskur empfohlen.

Der 23-jährige Mitangeklagte handelte zwar nicht mit Drogen, aber es treffe ihn eine Mitschuld, weil er seinem „Kumpel“ den Dachboden als Drogenlager vermietet habe.

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