Prozess in Hechingen
: Mutter wegen Baby in der Waschmaschine vor Gericht

Die Nachricht sorgte im März dieses Jahres für Schrecken im Zollernalbkreis. Ein Baby wird in Albstadt tot aufgefunden – in einer Waschmaschine. Nun muss sich die Mutter verantworten.
Von
Sebastian Buck
Albstadt
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Prozess vor dem Landgericht Hechingen

Vor dem Landgericht Hechingen wird der Fall rund um das tote Neugeborene in Albstadt verhandelt. Auftakt ist am Dienstag, 16. September.

Tom Weller/dpa
  • Prozess um totes Neugeborenes in Albstadt ab 16. September vor dem Landgericht Hechingen.
  • 35-jährige Mutter angeklagt, Baby nach Geburt in Waschmaschine gelegt – Anklage: Totschlag.
  • Lebensgefährte schaltete Maschine ein, Baby starb durch Gehirnödem und Sauerstoffmangel.
  • Schwangerschaft war laut Ermittlungen vor Umfeld verheimlicht, Mutter äußerte sich bisher nicht.
  • Gerichtstermine: 16., 22., 29. September und 6. Oktober, jeweils 9 Uhr, Sitzungssaal 168.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

An vier Terminen soll die Wahrheit ans Licht gebracht werden rund um die Ereignisse, die sich Ende März in Albstadt abgespielt haben. Der Rückblick: In der Nacht zum Sonntag, 30. März 2025, wurde in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt ein totes Neugeborenes aufgefunden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die nun angeklagte 35-Jährige wohl die Mutter des toten Babys war. Sie soll die Schwangerschaft vor ihrem Umfeld verheimlicht und das Kind dann in Abwesenheit ihres Lebensgefährten zur Welt gebracht haben.

Neugeborenes stirbt an Gehirnödem

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, das Neugeborene im Anschluss an die Geburt zusammen mit verschmutzten Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen zu haben, so die Staatsanwaltschaft Hechingen in ihrer Pressemitteilung aus dem Juni dieses Jahres. Damit habe sie billigend in Kauf genommen, dass das Baby umkommt.

In der Folge schaltete der Lebensgefährte der Angeklagten die Waschmaschine ein – sich freilich nicht darüber im Klaren, dass in der Trommel ein Neugeborenes liegt. Durch den Waschvorgang kam das Neugeborene zu Tode. Laut Obduktionsbericht erlitt das Kind ein ausgedehntes Gehirnödem, an dem es wohl in Kombination mit Sauerstoffmangel in der Waschmaschinentrommel verstarb. Die Anklage lautet auf Totschlag. Bisher hat sich die angeschuldigte 35-Jährige nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Dazu gibt es nun Gelegenheit an vier Terminen. Prozessauftakt unter dem Vorsitz von Richter Volker Schwarz am Hechinger Landgericht ist Dienstag, 16. September. Mögliche Fortsetzungstermine sind laut Landgerichts-Mitteilung die Montage, 22. und 29. September sowie der Montag, 6. Oktober. Beginn vor der ersten großen Strafkammer ist jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal 168.