Streit um Bauprojekt in Hechingen
: Der Fürst hat gute Karten – Schlossberg-Anwohner wehren sich

Müssen auf dem Hechinger Schlossberg ein Spielplatz und ein Teil eines Bolzplatzes weichen, damit die Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern zwei Doppelhäuser bauen kann? Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen wird erwartet.
Von
Hardy Kromer
Hechingen
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Schlossberg-Bewohnerinnen warnen vor einer weiteren Bebauung ihres Wohngebiets und wollen die "grüne Oase" an der Ecke Schlossackerstraße/Stauffenbergstraße bewahrt sehen. Die Entscheidung liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Schlossberg-Bewohnerinnen warnen vor einer weiteren Bebauung ihres Wohngebiets und wollen die "grüne Oase" an der Ecke Schlossackerstraße/Stauffenbergstraße bewahrt sehen. Die Entscheidung liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Hardy Kromer
  • VG Sigmaringen berät über zwei Doppelhäuser auf dem Hechinger Schlossberg.
  • Die Gemeinbedarfsfläche gilt wohl als zu unbestimmt – das stärkt die Klage der Firma.
  • Bei Unwirksamkeit wäre die Fläche unbeplanter Innenbereich, das Projekt fügt sich ein.
  • Anwohner fürchten den Verlust von Spiel- und Bolzplatz und warnen vor Folgen fürs Quartier.
  • Urteil soll nach Vor-Ort-Termin folgen, Nachbarn setzen bei Bedarf auf Veränderungssperre.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Dicke Luft herrschte am Dienstagmorgen im Hechinger Ratssaal, wo die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen über ein umstrittenes Bauvorhaben der Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern auf dem Schlossberg verhandelte. Und das lag nicht an den 30 Grad, die draußen herrschten. Die Klimaanlage funktionierte gut. Sauer waren die zahlreich anwesenden Schlossberg-Bewohner deshalb, weil die Akustik so mies war und die Vorsitzende Richterin Dr. Judith Fischer nur wenig unternahm, um die Verfahrensbeteiligten zur Benutzung ihrer Mikrofone zu bewegen.

Schlossberg-Anwohner hätten gern mehr mitgekriegt

Die Ankündigung der Kammer, dass der anschließende Vor-Ort-Termin auf dem Schlossberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden würde, ließ die Anwohnerinnen und Anwohner ebenfalls grummeln. Die Nachbarn hätten schon gerne genauer mitgekriegt, was über die Zukunft ihres Wohngebietes beraten wurde.

Verwaltungsgericht gibt Bauprojekt gute Chancen

Und was sie schließlich hörten und verstanden, konnte ihnen erst recht nicht gefallen. Ein Urteil wurde am Dienstag zwar noch nicht gesprochen. Die Kammer ließ jedoch durchblicken, dass die fürstliche Unternehmensgruppe aus Sigmaringen gute Chancen hat, die beantragten zwei Doppelhäuser an der Ecke Schloßackerstraße/Stauffenbergstraße doch bauen zu dürfen.

Der Bolzplatz auf dem Schloßberg liegt auf der sogenannten Gemeinbedarfsfläche im Quartier zwischen Albert-Einstein-Straße, Stauffenbergstraße und Schlossackerstraße. Sollte die Fläche zum Teil bebaut werden dürfen, ist er bedroht - sehr zum Leidwesen der Nachbarschaft.

Der Bolzplatz auf dem Schloßberg liegt auf der sogenannten Gemeinbedarfsfläche im Quartier zwischen Albert-Einstein-Straße, Stauffenbergstraße und Schlossackerstraße. Sollte die Fläche zum Teil bebaut werden dürfen, ist er bedroht - sehr zum Leidwesen der Nachbarschaft.

Alexander Kauffmann

Die Stadt Hechingen hatte die Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 mit dem Verweis darauf abgelehnt, dass der Bebauungsplan „Zwölf Jauchert“, der seit 1966 zwischen der Albert-Einstein-Straße, der Stauffenbergstraße und der Schloßackerstraße gilt, eine Gemeinbedarfsfläche vorsieht. Diese ist unbebaut und wird als Kinderspielplatz und Bolzplatz genutzt.

Fürstliche Unternehmensgruppe klagt gegen Ablehnung

Gegen das städtische Nein klagt die fürstliche Unternehmensgruppe nun und behauptet, die Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche sei rechtswidrig. Wie in der mündlichen Verhandlung vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes deutlich wurde, scheinen die Richter diese Auffassung zu teilen. Der Grund: Laut Rechtsprechung, so die Berichterstatterin der Kammer, Richterin Reinhard, sei die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche nur dann gültig, wenn klar definiert sei, welcher Nutzungszweck damit verfolgt werde: „Es muss klar sein, was konkret gemeint ist.“ Vorsitzende Richterin Judith Fischer präzisierte: „Die Rechtsprechung ist da klar. Es muss zumindest die Richtung einer künftigen Nutzung erkennbar sein.“

Deutlich machte die Kammer auch, dass die Stadt Hechingen versäumt habe, eine solche Konkretisierung nachzulegen – obwohl schon das Regierungspräsidium als Widerspruchsinstanz „deutlich signalisiert“ habe, dass die Gemeinbedarfsfläche „so nicht haltbar“ sei. „Kommunalpolitisch wäre es sinnvoll gewesen, in die Bebauungsplanung einzusteigen“, sagte Fischer.

Das Wohngebiet ist rechtlich nicht tangiert

Was folgt daraus? Wenn die Gemeinbedarfsfläche nicht gültig ist, wird laut Kammer nicht der gesamte Bebauungsplan hinfällig. „Das Wohngebiet steht und fällt nicht mit der Gemeinbedarfsfläche“, stellte Richterin Fischer klar. Die Freifläche, auf der die Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern gern bauen möchte, wäre dann aber als unbeplanter Innenbereich zu behandeln. Da ist es erforderlich, dass sich ein Bauvorhaben, in den Charakter der Umgebung einfügt.

Bauprojekt passt in die Umgebung

Und das tut sie nach vorläufiger Auffassung der Kammer wohl. Beantragt sind zwei Doppelhäuser mit jeweils 18 Meter Länge, 9 Meter Tiefe und einer maximalen Höhe von 8,40 Metern. „Das Maß der baulichen Nutzung überschreitet nicht das, was in der Umgebung üblich ist“, stellte die Berichterstatterin fest.

Wenn die Kammer nach ihrem nichtöffentlichen Vor-Ort-Termin ihre Meinung nicht geändert hat, dürfte das Urteil – dessen Tenor voraussichtlich schon an diesem Mittwoch verkündet wird – zugunsten der fürstlichen Unternehmensgruppe ausfallen.

Nachbarn: „Der Sinn des Platzes wäre weg“

Das befürchten auch die Nachbarn, die schon vor Jahren Unterschriften gegen eine Bebauung der Freifläche gesammelt haben. Zwar ist noch längst nicht ausgemacht, dass eine Verwirklichung der beiden Doppelhäuser an der Ecke Schloßacker-/Stauffenbergstraße die gesamte Grünanlage zunichte machen würde. Die Anwohner sind jedoch der Auffassung: „Der Sinn des Platzes wäre weg.“

„Einer der sozialen Brennpunkte der Stadt“

Christiane Fecker-Braun erklärte nach der Verhandlung gegenüber der SÜDWEST PRESSE: „Die Stauffenbergstraße und das umliegende Gebiet sind einer der sozialen Brennpunkte der Stadt.“ Die Grünfläche sei als „Oase“ und „Treffpunkt im Quartier“ mit ihrer großen Aufenthaltsqualität unverzichtbar. Sie trage erheblich zum Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft bei.

Passt nicht zu Familienfreundlichkeit

Margret Fecker ergänzte: Einer Stadt, „die familienfreundlich sein will“, stehe ein Wohngebiet, in dem Familien mit Kindern nicht sicher leben könnten, nicht gut zu Gesicht. Das Gebiet um die Stauffenbergstraße vertrage definitiv keine weitere Bebauung mehr. „Man darf nicht nur die Grünfläche anschauen. Man muss das Gebiet dahinter mit bedenken.“ Auch die Verkehrs- und Parksituation sei dort schon sehr angespannt. Noch mehr Wohnhäuser würden alles noch schlimmer machen.

Hoffnung auf Veränderungssperre

Sollte das Verwaltungsgericht das Bauvorhaben erlauben, hoffen die Nachbarn, dass es für die Stadt noch nicht zu spät ist, eine Veränderungssperre auszusprechen.