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: Gemeinde übernimmt Sicherungspflicht für Ruhebänke

Die Frage, wer haftet, wenn ein Wanderer sich auf einer Ruhebank niederlässt und ein Ast herunterkracht, beschäftigt auch Jungingen.
Von
Matthias Badura
Jungingen/Hohenzollern
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Sitzbank: ARCHIV - 01.05.2020, Baden-Württemberg, Straß Bei Meckenbeuren: Ein Paar mit Kind sitzt auf einer Anhöhe und schaut Richtung Alpen, während hinter der Obstplantage der Kirchturm der Stiftung Liebenau herausragt.  (zu dpa: «Sitzbänke im Wald - ein Auslaufmodell?») Foto: Felix Kästle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ruhebänke wie diese stellen wegen der Sicherungspflicht in der aktuelle Gesetzeslage ein Problem für Erbauer und Kommunen dar. In Jungingen fand sich eine Lösung.

Felix Kästle/dpa