
Sitzbänke Jungingen: Gemeinde übernimmt Sicherungspflicht für Ruhebänke
Die Frage, wer haftet, wenn ein Wanderer sich auf einer Ruhebank niederlässt und ein Ast herunterkracht, beschäftigt auch Jungingen.

Ruhebänke wie diese stellen wegen der Sicherungspflicht in der aktuelle Gesetzeslage ein Problem für Erbauer und Kommunen dar. In Jungingen fand sich eine Lösung.
Felix Kästle/dpa