Sehschwäche nach Coronaimpfung?: Schadensersatzklage wird in Rottweil verhandelt

Mögliche Impfschäden machen Kläger geltend, die gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen nun gerichtlich vorgehen.
Symbolfoto/Boris Roessler/dpaMögliche Impfschäden machen Kläger geltend, die gegen die Hersteller von Coronaimpfstoffen nun gerichtlich vorgehen. Es geht in den Zivilklagen um Schadensersatz und Schmerzensgeld; die Forderungen bewegen sich zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Zu den deutschlandweit ersten Verfahren gehört eine Zivilklage, die am 3. Juli in Rottweil verhandelt werden soll.
Eines der ersten Verfahren dieser Art
An den Landgerichten in Baden–Württemberg sind Medienberichten zufolge inzwischen erste Klagen eingegangen, die sich gegen Hersteller von Coronaimpfstoffen wenden. Eines der ersten Verfahren dieser Art soll vor dem Landgericht Rottweil verhandelt werden, das berichtet die Neue Rottweiler Zeitung. In der Zivilklage fordert ein Mann unter anderem 150.000 Euro Schmerzensgeld. Der mRNA–Impfstoff gegen COVID–19 des Herstellers von Biontech habe bei ihm zu einer Sehschwäche geführt, macht er geltend.
Dazu hat das Landgericht Rottweil vorab eine Pressemitteilung versandt. Und bestätigt: „Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil verhandelt unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts, Dr. Torsten Hub, am 3. Juli, 13.30 Uhr, in einem frühen ersten Termin eine Schadenersatzklage wegen eines behaupteten Gesundheitsschadens nach zwei Corona–Schutzimpfungen gegen einen deutschen Impfstoffhersteller.“
Massive Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge
Der 58–jährige Kläger verlangt von der Beklagten — unter anderem aufgrund einer massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge — Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro sowie die Feststellung, dass ihm sämtliche weitere materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind, so die Mitteilung des Landgerichts weiter. Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch demnach auf §84 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie §826 BGB.
Die Beklagte, Biontech, bestreitet laut Gericht dagegen insbesondere die Kausalität zwischen Impfung und Verschlechterung der Sehkraft sowie das Vorliegen der Voraussetzungen von §84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, eines negativen Nutzen–Risiko–Verhältnisses.
Klagen auch an anderen Landgerichten anhängig
Um 50.000 Euro geht es in einer weiteren Klage, die ebenfalls in Rottweil verhandelt werden soll, an anderen Landgerichten im Land sind Medienberichten zufolge ebenfalls Klagen anhängig. Ende 2022 seien die ersten Klagen eingegangen.
