Prostitution Sigmaringen
: Frau kann der Polizei keinen Erlaubnisschein vorweisen

Die 54-Jährige wurde angezeigt. Beamte untersagten ihr die weitere Tätigkeit in dem Gewerbe.
Von
SWP
Sigmaringen
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Blaulicht: ILLUSTRATION - 28.09.2021, Nordrhein-Westfalen, Gütersloh: An der Tür von einem Streifenwagen steht der Schriftzug «Polizei». (zu dpa: «18-Jähriger flüchtet vor Polizei und fährt gegen Hauswand») Foto: David Inderlied/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nachdem sie angezeigt wurde, trafen Sigmaringer Beamte eine 54-Jährige in einer Ferienwohnung an. Es ist davon auszugehen, dass sie gewerblich der Prostitution nachgeht.

Symbolfoto/dpa
  • Polizei trifft in Sigmaringen eine 54-Jährige in einer Ferienwohnung an – Verdacht Prostitution.
  • Die Frau zeigte keinen Erlaubnisschein vor; in Gemeinden unter 35.000 Einwohnern ist es verboten.
  • Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Ausübens verbotener Prostitution wurde eingeleitet.
  • Sie musste als Ausländerin mehrere hundert Euro Sicherheitsleistung hinterlegen.
  • Beamte untersagten ihr die weitere Ausübung der Tätigkeit.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Ausübens der verbotenen
Prostitution kommt auf eine 54-Jährige zu. Die Polizei traf sie am Sonntag nach einem
Hinweis in einer Ferienwohnung an.

Eine Erlaubnis, dem Gewerbe nachzugehen, konnte die Frau nicht vorweisen, zumal in Gemeinden unter 35.000 Einwohnern die Prostitution ohnehin untersagt ist. Da die Ermittler von einem beharrlichen Vorgehen der 54-Jährigen ausgehen, musste die Ausländerin zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe mehrerer hundert Euro hinterlegen. Die weitere Ausübung ihrer Tätigkeit untersagten ihr die Beamten.