Polizeibericht Burladingen: Falscher Sohn betrügt Frau mit Handy-Trick

Die Polizei warnt vor Geldanfragen, die über SMS, WhatsApp und Messengerdienste eingehen.
Marcus Brandt/dpa- Frau aus Melchingen durch falsche SMS um vierstelligen Betrag betrogen.
- Betrüger gab sich als Sohn aus, behauptete, Handy sei kaputt und benötige Geld.
- Polizei warnt vor unbekannten Nummern und fordert zur Überprüfung auf.
- Echtzeitüberweisungen vermeiden; Geld oft unwiederbringlich verloren.
- Anzeige bei der Polizei erstatten und Chatverlauf nicht löschen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um einen vierstelligen Geldbetrag wurde am Sonntag eine Frau im Raum Burladingen betrogen. Die Geschädigte hatte zunächst eine SMS von einer unbekannten Handynummer erhalten, in der sich der Absender als deren Kind ausgab und um Zusendung einer WhatsApp-Nachricht bat.
Handy angeblich ins Klo gefallen
In der folgenden Kommunikation über den Messengerdienst gab sich der Absender als Sohn der Frau aus und gaukelte ihr vor, dass sein bisheriges Handy in die Toilette gefallen und daher nicht mehr voll funktionstüchtig sei. Der Betrüger gab vor, eine dringende Rechnung begleichen zu müssen und forderte sie auf, das Geld zu überweisen. Im Glauben, mit ihrem Sohn zu kommunizieren, tätigte die Geschädigte die Transaktion. Später flog der Betrug auf.Um einen vierstelligen Geldbetrag wurde am Sonntag eine Frau aus dem Burladinger Stadtteil Melchingen betrogen. Die Geschädigte hatte zunächst eine SMS von einer unbekannten Handynummer erhalten, in der sich der Absender als deren Kind ausgab und um Zusendung einer WhatsApp-Nachricht bat.
Die Polizei rät: Wenn Sie von vermeintlichen Angehörigen oder Bekannten unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab. Fragen Sie immer bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Telefonnummer nach.
Weiter sollte man bei Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp oder andere Messengerdiensten grundsätzlich misstrauisch werden und sie überprüfen. „Ist diese Forderung zudem noch mit der Bitte um eine Echtzeitüberweisung verbunden, werden Sie betrogen. Das Geld ist in der Regel unwiederbringlich verloren!“, warnt die Polizei.
Stellt sich heraus, dass man betrogen wurde, ist es das einzig Richtige, Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten. „Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf.“
Weitere Tipps und Informationen findet man unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/messenger/ (mr)

