Stadttauben in Hechingen: Der Tierschutz muss immer beachtet werden – Tipps zum richtigen Umgang

Gerne an Photovoltaikanlagen: Tauben auf einem Hausdach. In Wohngebieten kommt es immer wieder zu Konflikten mit den Tieren. Die Stadt Hechingen hat mit einem Fütterungsverbot reagiert. Einen betreuten Taubenschlag lehnt die Verwaltung bisher ab.
Steffen Maier- Hechingen reagiert auf Stadttaubenproblem mit Fütterungsverbot – betreute Taubenschläge abgelehnt.
- Landratsamt gibt Leitfaden zu tierschutzgerechtem Umgang mit Stadttauben heraus.
- Maßnahmen wie Vergrämung, Umsiedlung oder kontrollierte Taubenschläge empfohlen.
- Tötung von Tauben ohne vernünftigen Grund bleibt strafbar – nur Ausnahmen durch Experten möglich.
- Infos zur Taubenabwehr und Vermeidung unkontrollierter Vermehrung auf Ministerium-Website verfügbar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Stadttauben – wie vorgehen bei Konflikten? Unter dieser Überschrift hat das Landratsamt des Zollernalbkreises nun eine Art Leitfaden herausgegeben, in dem erklärt wird, was erlaubt ist und was nicht, wenn es darum geht, die Population der Tiere einzudämmen oder die Tauben zu vergrämen.
Ob es ein Zufall ist, dass das Landratsamt sich gerade jetzt zu Wort meldet, wo das Thema Stadttauben in Hechingen wieder einmal hohe Wellen schlägt? Mag sein. Schließlich kommt es auch in anderen Städten immer wieder zu kontroversen Diskussionen. In Hechingen hat sich die Lage allerdings noch einmal zugespitzt, nachdem der Gemeinderat in nichtöffentlicher Abstimmung dem Verein Stadttauben Hechingen die Fütterungserlaubnis entzogen hat. Eine Entscheidung, die viele Tierschützer empört. Sie argumentieren damit, dass es sich bei Stadttauben um ausgesetzte Haustiere handelt und die Kommune damit in der Pflicht wäre, sich um die Tiere zu kümmern.
Feste Bewohner unserer Städte
Doch was schreibt das Landratsamt dazu? „Immer wieder in den Schlagzeilen: Stadttauben. Vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt, etwa dort, wo Tauben auf Hausdächern an Photovoltaikanlagen nisten“, heißt es in der Erklärung der Behörde. Was tierschutzrechtlich geboten und zulässig ist, erläutert in dem Schreiben das Veterinäramt Zollernalbkreis.
„Tauben sind als sogenannte Kulturfolger feste Bewohner unserer Städte. Die Populationen erhalten sich selbst und können Zuwachs erhalten durch verirrte Haustauben. Natürliche Feinde hat die Stadttaube in ihrem Lebensraum nicht. Das gehäufte Vorkommen der Tiere insbesondere in größeren Städten führt regelmäßig zu Konflikten zwischen Taubenliebhabern und Personen, die aus verschiedenen Gründen eine Reduzierung des Bestandes fordern.“
Kontrollierte Taubenschläge sind eine Option
Gleichzeitig weist das Amt darauf hin, dass bei eventuellen Maßnahmen stets der Tierschutz im Auge behalten werden müsse: „Die Kommunen haben somit zu entscheiden, ob sie in die Population im öffentlichen Raum eingreifen und welche Maßnahmen zu einer tierschutzgerechten Reduzierung des Taubenbestands geeignet sind. Beispiele dafür sind bauliche Vergrämungsmaßnahmen, Umsiedlungen und kontrollierte Taubenschläge.“
Hinweis: Tötung ist Straftatbestand
Grundsätzlich dürfe gemäß Tierschutzgesetz „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zufügen. „Die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund stellt einen Straftatbestand dar. In sonstigen Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Insbesondere die willkürliche Tötung oder sonstige Beeinträchtigung von Tauben durch Privatpersonen – bekannt geworden sind etwa der Beschuss mit Luftprojektilen, Vergiftungen, der Fang mit anschließender Tötung – kann wegen des im Regelfall nicht vorliegenden vernünftigen Grundes strafrechtliche Konsequenzen oder ein Bußgeld nach sich ziehen.“ Die Tötung von Stadttauben könne nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn die Erforderlichkeit im Einzelfall festgestellt sei und die Tötung durch sachkundige Personen erfolge.
Weiterführende Informationen – etwa Empfehlungen zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung frei lebender Tauben in Städten oder zum Thema Taubenabwehr an Photovoltaikanlagen – sind auf der Homepage das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einsehbar.
