Landgericht Hechingen: Entführungsprozess geht in die Verlängerung – Fünf weitere Angeklagte

Die Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts tritt am 17. März wieder zusammen, um gegen fünf weitere mutmaßliche Entführer zu verhandeln.
Hardy Kromer- Entführungsprozess in Hechingen geht ab 17. März in zweite Halbzeit.
- Fünf weitere mutmaßliche Entführer stehen ab 9 Uhr vor Gericht.
- Vorgeworfen: Festhalten, Misshandlung, Demütigung, Todesdrohung gegen 16-Jährigen.
- Erstes Verfahren: sechs mehrjährige Jugendstrafen, eine Bewährungsstrafe; sechs Revisionen.
- Acht Verhandlungstage geplant; Urteil könnte am 23. April fallen; strengere Kontrollen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Marathon-Strafprozess um gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub, der die Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts von Mitte Oktober 2025 bis zum Urteil am 17. Februar beschäftigt hat, bekommt jetzt die angekündigte Verlängerung. Ab Dienstag, 17. März, 9 Uhr, wird im Schwurgerichtssaal 168 gegen weitere fünf Mitglieder der Gruppe verhandelt, der zur Last gelegt wird, im vergangenen Frühjahr einen damals 16-Jährigen tagelang festgehalten, brutal misshandelt, gedemütigt und mit dem Tode bedroht zu haben.
Mehrjährige Jugendstrafen verhängt
Im ersten Prozess waren sechs der sieben Angeklagten im Alter zwischen 16 und 19 Jahren zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden, der siebte zu einer Bewährungsstrafe. Sechs Angeklagte haben Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragt.
Was nun vor der Eröffnung steht, ist ein abgetrenntes Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte, denen eine Beteiligung an denselben Taten zur Last gelegt wird. Sie in den ersten Prozess einzubeziehen, hätte die Kapazitäten des größten Saales im Hechinger Landgericht gesprengt.
Acht Verhandlungstage
Auch das Nachfolgeverfahren wird unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts, Volker Schwarz, geführt. Für die Beweisaufnahme sind acht Verhandlungstage angesetzt. Nach Lage der Dinge könnte das Urteil am Donnerstag, 23. April, gesprochen werden.
Weil erneut mit einem großen Andrang an Publikum und Medienvertretern gerechnet wird, hat das Landgericht eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die die Zugangsbedingungen regelt. Demnach wird der Sitzungssaal jeweils 30 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung geöffnet. Außerdem ist abermals mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen – nachdem im Anschluss an den Urteilsspruch im ersten Verfahren der Vater des Hauptangeklagten im Zuschauerraum randaliert und einen Justizbeamten verletzt hat.

