
Landgericht Hechingen: Fall um Gefälligkeitsatteste wird verschoben
Ein Hechinger Arzt soll in der Hochphase der Corona-Pandemie reihenweise gefällige Maskenatteste ausgestellt haben. Das Amtsgericht Hechingen verurteilte ihn. Demnächst findet die Berufungsverhandlung statt.

Nicht jeder trug zu Corona-Zeiten gern Maske. Schülern und Verweigerern als Arzt falsche Befreiungen auszustellen, ist aber strafbar.
Frank Rumpenhorst
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