
Landgericht Hechingen: Busengrabscher kommt Angeklagten teuer zu stehen
Sexuelle Belästigung: Nach einem Freispruch in erster Instanz, verurteilte das Landgericht Hechingen den 55-jährigen Angeklagten in der Berufungsverhandlung zu einer Geldstrafe.

Mit zu viel Alkohol im Blut soll ein 55-Jähriger einer 16-Jährigen an die Brust gefasst haben. ⇥
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