
Impfpflicht im Zollernalbkreis: So viele Beschäftigte meldeten Heime und Kliniken den Behörden
Seit drei Wochen müssen Beschäftigte unter anderem in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sein. Das Gesundheitsamt zieht nach Ablauf der Meldefrist eine erste Bilanz und gibt einen Ausblick, wie es weitergeht.

Im Regelfall benötigen die Beschäftigten in Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Kliniken ein Impfbuch wie dieses als Nachweis für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus.
Symbolfoto