Hechinger Taubenstreit spitzt sich zu: Zoff um Kundgebung – Stadt untersagt Taubenschützern ein Spalier vor dem Rathaus

Ein Protest-Spalier der Taubenschützerinnen zum Empfang der Stadträte, wie hier vor Wochenfrist vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses, hat die Hechinger Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend untersagt.
Hardy Kromer- Stadt untersagt Spalier der Taubenschützer vor dem Rathaus – nur Marktplatz ist erlaubt.
- Begründung der Stadt: Gefahr für öffentliche Ordnung und ungestörte Gemeinderatsarbeit.
- Verein meldete 15 Teilnehmende von 18 bis 22 Uhr an, ohne Lautsprecher und nur mit Plakaten.
- Vorsitzende beruft sich auf Versammlungsfreiheit und sieht zentrale Wirkung am Rathaus.
- Eilantrag beim Verwaltungsgericht wird erwogen; Gemeinderat tagt ab 18.30 Uhr zur Verordnung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Tag der Entscheidung über die Novelle der Hechinger Polizeiverordnung, die unter § 12 eine Ausweitung des Taubenfütterungsverbots auf private Flächen vorsieht, gibt es Streit über die vom Verein Stadttauben Hechingen e. V. angemeldete Kundgebung.
Kundgebung am Dienstagabend um 18 Uhr
Die Taubenschützer hatten beim Ordnungsamt der Stadt eine Versammlung von etwa 15 Personen für den Zeitraum von 18 bis 22 Uhr angemeldet. Thema der Kundgebung: „Kein Taubenfütterungsverbot auf privaten Flächen/Tierschutzgerechte und nachhaltige Lösungen im Umgang mit Stadttauben“. Der Plan war, wie am vergangenen Dienstagabend vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Stadträte ab 18 Uhr mit Plakaten unmittelbar vor dem Rathaus zu empfangen.
Stadt untersagt Spalier vor dem Rathaus
Genau dies hat die Stadtverwaltung aber untersagt. In der grundsätzlichen Genehmigung der Versammlung, die am Montag erfolgt ist, schreibt Patrick Loll, der Bereichsleiter des Ordnungswesens: „Die Durchführung eines Spaliers direkt vor dem Rathauseingang – so wie im Vorfeld der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 geschehen – wird ausdrücklich untersagt. Der Rathausvorplatz ist nicht Teil des Kundgebungsbereichs.“
Nur auf dem Marktplatz darf demonstriert werden
Demonstrieren dürfen die Taubenschützer ausschließlich auf einer genau gekennzeichneten Fläche des Marktplatzes zwischen alter Hofapotheke und dem Rathausbrunnen. Dass die Stadt es ernst meint, wird unmissverständlich dargelegt: „Zuwiderhandlungen gegen diese Auflagen werden konsequent unterbunden.“
Ordnungsamt sieht unmittelbare Gefährdung
Begründet wird die Auflage damit, dass „nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung (...) unmittelbar gefährdet ist“. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehöre nach ständiger Rechtsprechung unter anderem auch „die ungestörte Arbeitsfähigkeit von Gremien wie dem Gemeinderat“. Ein „milderes Mittel“ sei wegen der erforderlichen Gefahrenabwehr nicht ersichtlich geworden.
Noch am Montagabend hat Christine Maier, die Vorsitzende des Stadttauben-Vereins, bei der Stadt gegen die Auflage protestiert. Unter Verweis auf die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit pochen die Taubenschützer auf das „Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Ort und Ausgestaltung der Versammlung“. „Der Versammlungsort“, so Christine Maier, sei „ein wesentlicher Bestandteil der Grundrechtsausübung, insbesondere wenn – wie hier – eine kommunikative Wirkung gegenüber einem konkreten Adressaten beabsichtigt ist.“ Die Versammlung richte sich ausdrücklich gegen Entscheidungen der Stadt Hechingen, „weshalb die Durchführung in unmittelbarer Nähe zum Rathaus von zentraler Bedeutung ist“.
Taubenschützer erwägen Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Eine „konkrete Gefährdungslage“, so Christine Maier, sei auch deshalb nicht ersichtlich, weil es sich lediglich um eine Versammlung mit zirka 15 Teilnehmenden handle, die ohne Lautsprecher und ausschließlich mit Plakaten durchgeführt werde. Sie pocht deshalb auf ein milderes Mittel.
Abschließend die Ankündigung: „Sollte eine entsprechende Anpassung kurzfristig nicht erfolgen, sehe ich mich veranlasst, zur Wahrung der Versammlungsfreiheit einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen.“
Gemeinderat entscheidet ab 18.30 Uhr
Um 18.30 Uhr findet am Dienstagabend die öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus statt. Punkt 11 der Tagesordnung ist der Beschluss über die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, die die Ausweitung des Taubenfütterungsverbots auf private Flächen beinhaltet. Der Verwaltungsausschuss hatte die Neufassung mit breiter Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – gebilligt.

