Geld für die Infrastruktur: 17,3 Millionen Euro fließen nach Hechingen, Burladingen und Jungingen

Entlastung für die Finanzplanung der Kommunen kommt aus dem Infrastrukturprogramm der Bundesregierung.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- 17,3 Millionen Euro Bundesmittel fließen nach Hechingen, Burladingen und Jungingen.
- Hechingen erhält 9,4 Mio. Euro, Burladingen 7,2 Mio. Euro, Jungingen 708.000 Euro.
- Gelder sind für Schulen, Straßen, Kitas und andere Infrastrukturprojekte vorgesehen.
- Baden-Württemberg gibt 8,76 Milliarden Euro aus dem Infrastrukturprogramm an Kommunen weiter.
- Mittel können ab 2025 genutzt und innerhalb von zwölf Jahren abgerufen werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Aus dem durch Sonderschulden finanzierten Infrastrukturprogramm der Bundesregierung kommt jetzt Geld bei den Kommunen an. Hechingen erhält 9,4 Millionen Euro, Burladingen 7,2 Millionen Euro und Jungingen 708.000 Euro aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes für die Länder und die Kommunen. Darüber haben die Landtagsabgeordneten Cindy Holmberg (Grüne) und Manuel Hailfinger (CDU) am Montag informiert.
„Zur freien Investition vor Ort“
„Dieses Geld steht zur freien Investition vor Ort zur Verfügung – etwa für Schulen und Kitas, Straßen und Brücken, Krankenhäuser, Sporthallen oder andere wichtige Infrastrukturprojekte. Die Kommunen wissen dabei selbst am besten, wo diese Gelder investiert werden sollen“, erklärt Hailfinger.
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des Infrastrukturprogramms 100 Milliarden Euro für die Länder und deren Kommunen bereit. Baden-Württemberg erhält daraus rund 13,1 Milliarden Euro. Das Land hat entschieden, rund zwei Drittel dieser Summe direkt an seine Landkreise, Städte und Gemeinden weiterzugeben, insgesamt 8,76 Milliarden Euro auf zwölf Jahre. Bundesweit, so Hailfinger, sei das eine der höchsten Quoten für die Kommunen.
Außerdem werden seitens des Landes zusätzlich 550 Millionen Euro im Jahr 2026 über den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellt. Daneben erhalten die Kommunen mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz, das Inklusionsausgleichsgesetz und die Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weitere 222 Millionen Euro einmalig im Jahr 2026.
Mehr Geld für Ganztagsbetreuung
Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird das Land künftig 68 Prozent der Betriebskosten übernehmen. Bis 2030 unterstützt das Land die Kommunen bei der Ganztagsbetreuung mit insgesamt mehr als 600 Millionen Euro.
Abrufbar innerhalb von zwölf Jahren
Die Mittel aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes können innerhalb von zwölf Jahren eingesetzt werden. Kommunen können die Mittel aus ihrem Einzelbudget jedoch auch schneller abrufen, wenn Projekte umsetzungsreif sind. Förderfähig sind Investitionen, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Zudem können die Bundesmittel mit bestehenden Landesprogrammen kombiniert werden, sodass im Einzelfall eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich ist.
