Gebaut als „SA-Führerschule“: Hechinger Lindich-Baracken verfallen – Eigentümerin klagt gegen Abriss

Dem zunehmenden Verfall preisgegeben sind einige der Baracken auf dem Lindich. Die Stadt Hechingen hat für zwei Gebäude den Abriss verfügt. Die Eigentümerin klagt dagegen. Wer bekommt Recht?
Franz Seeburger- Verwaltungsgericht Sigmaringen prüft Abrissverfügung für zwei Lindich-Baracken in Hechingen.
- Stadt ordnete „unverzüglich und vollständig“ den Abriss an, da Ruinencharakter vorliege.
- Eigentümerin klagt: Sie verweist auf Vorbesitzer, Aufräumarbeiten und Erdbebenschäden 2022.
- Gericht sieht klare Tendenz pro Abriss – Fundamente könnten eventuell bleiben.
- Optische Beeinträchtigung nahe Schloss Lindich zählt, Reitanlage gegenüber gilt als nicht vergleichbar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Von den Nazis als „Führerschule“ der SA gebaut, dann Freizeitlager der Hitler-Jugend und Erholungsanstalt für Luftwaffenhelferinnen, nach dem Krieg Lager für Sowjetzonenflüchtlinge, später drei Jahrzehnte lang Ausbildungsstandort der Bereitschaftspolizei – die Baracken beim Hechinger Schloss Lindich haben eine höchst abwechslungsreiche Geschichte hinter sich.
Anordnung: „unverzüglich abbrechen“
Seit die Polizei 1996 abzog, sind die Baracken weitgehend dem Verfall preisgegeben. Der italienische Geschäftsmann, der das Gelände 25 Jahre lang besaß, hat seine ehrgeizigen Pläne um ein Erdhügel-Wellnesshotel nie verwirklicht. Die Oberschwäbin, die das Areal im August 2020 bei der Zwangsversteigerung für 1,11 Millionen Euro erwarb, ist bis heute mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Und kommt offenkundig nicht hinterher. Zwei der Baracken sind inzwischen in derart baufälligem Zustand, dass die Stadt Hechingen der Eigentümerin im November 2023 die Anordnung erteilte, die Gebäude „unverzüglich und vollständig abzubrechen“.
Eigentümerin klagt dagegen
Weil sich die Eigentümerin gegen diese Abrissverfügung zur Wehr setzt, hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu entscheiden. Die 10. Kammer tagte am Dienstagmorgen erst öffentlich im Hechinger Ratssaal und nahm die Baracken anschließend ohne Publikum „in Augenschein“.
Wann ist ein Zwangsabriss auf Privatgrund erlaubt?
Zunächst klärte die Vorsitzende Richterin Dr. Judith Fischer darüber auf, warum und in welchem Fall die Stadt den Abriss eines Gebäudes auf Privatgrund anordnen darf. Das regelt in diesem Fall § 65 Absatz 2 der Landesbauordnung: nämlich dann, wenn „die bauliche Anlage“ nicht mehr genutzt wird und sich „im Zustand des Verfalls“ befindet. Dazu komme in diesem Fall noch die „besondere Lage“ in der Nähe des denkmalgeschützten Schlosses Lindich und des Ruheforstes. Damit spiele auch die „optische Beeinträchtigung“ der Umgebung eine Rolle.

In unmittelbarer Nachbarschaft der Baracken: Schloss Lindich.
Hardy KromerWas den Verfall angeht, formulierte die Vorsitzende Richterin schon nach Ansicht von Bildern eine klare Meinung: „Die beiden Gebäude haben ruinenartigen Charakter.“ Und eine sinnvolle Weiternutzung der Gebäude sei nicht erkennbar, schon gar nicht auf der Basis des gültigen Bebauungsplanes, der auf eine Hotelanlage ausgerichtet ist.
Die Eigentümerin machte den Vorbesitzer des Areals für den Verfall verantwortlich. Der habe „25 Jahre lang nichts getan“. Sie selbst habe nach dem Erwerb sechs Monate lang „völlig in der Luft gehangen“ und habe den Vorbesitzer erst „rausklagen“ müssen. Danach sei sie mit ihrer Familie dort eingezogen, „und seither richte ich eins nach dem anderen“. Gespräche, die mit der Stadt erst über eine Nutzung als Seniorenanlage und dann über eine Bebauung mit Tiny-Häusern geführt worden seien, hätten sich zerschlagen.
„Eingestürzt durch ein Erdbeben“
Eingestürzt seien die beiden Gebäude im Juli 2022 durch ein Erdbeben. Was sie damit zum Ausdruck bringen wollte: „Ich war bemüht. Ich habe nicht nichts getan.“ Richterin Fischer beharrte freilich: „Seit Juli 2022 wurde nichts getan.“
Die „Schandfleck“-Frage
Diskutiert wurde auch die „Schandfleck“-Frage. Dr. Markus Klett, der Anwalt der Klägerin, legte ein Schreiben vor, demzufolge sich die Nachbarn auf dem Lindich von der Optik der Baracken nicht beeinträchtigt fühlen. Dr. Dieter Weiblen, der Anwalt der Stadt, betonte dagegen „das öffentliche Interesse daran, Missstände zu beseitigen“. Dass außer den Schloss- und den Restaurantbesuchern auch Radfahrer und Wanderer vorbeikommen, gab die Richterin zu bedenken.
Klare Tendenz pro Abriss
Die Kammer behielt sich noch die eigene Besichtigung vor, ließ aber eine klare Tendenz erkennen: Die Stadt habe mit ihrer Abrissverfügung nicht unverhältnismäßig gehandelt. Und wenn sich der Eindruck der optischen Beeinträchtigung bestätige, dann seien die Erfolgsaussichten der Klage nicht sehr hoch. Diskutabel sei vielleicht, ob die Fundamente stehen bleiben dürfen. Ein Urteilstenor wird für den Mittwoch erwartet.
Und was ist mit der Reitanlage?
Ein Argument, das die Eigentümerin der Lindich-Baracken gegen den Abriss ins Feld führt, war der Verweis auf die gegenüberliegende, ebenfalls ungenutzte und nicht mehr schmucke Reitanlage. Das sei „nicht zu vergleichen“, beschied die Vorsitzende Richterin, zumal die Reithalle ohnehin abgerissen werden solle. Das bestätigte Marcus Kempka, der Leiter der städtischen Ordnungsbehörde: „Die Abbruchgenehmigung ist erteilt.“

