Ganztagesbetreuung
: Stadt Burladingen ändert Zeitplan – Vater von Grundschüler übt Kritik

Die Mitteilung über die neue Planung erfolgte kurzfristig. Darüber beschwerte sich ein Vater in einem geharnischten Brief. Neun Familien sind betroffen.
Von
Matthias Badura
Burladingen
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Ab dem kommenden Schuljahr gilt für Grundschüler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Ab dem kommenden Schuljahr gilt für Grundschüler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Um die Vorgabe erfüllen zu können, wurden in Burladingen Stunden umverteilt.

Stratenschulte (Symbolfoto)
  • Burladingen verteilt Betreuungsstunden um, um den Rechtsanspruch auf Ganztag zu erfüllen.
  • Die letzte Stunde Mo–Do von 15.30 bis 16.15 entfällt und wird auf Freitag verlegt.
  • Ein Vater kritisiert die kurzfristige Information per Mail und spricht von Planungslücken.
  • Stadt räumt Fehler in der Kommunikation ein und kündigt interne Schritte an.
  • Neun Familien waren betroffen – zwei buchten selbst um; Ausbau hängt vom Bedarf ab.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Vorgaben für die Ganztagesbetreuung an Grundschulen ändern sich auf Willen des Gesetzgebers hin. Um den neuen Vorgaben im bevorstehenden Schuljahr gerecht zu werden, hat die Gemeinde Burladingen das bestehende Angebot umverteilt. Die letzte Betreuungsstunde an den Nachmittagen von Montag bis Donnerstag (15.30 bis 16.15 Uhr) wurde gestrichen und auf den Freitag verschoben, um auch da – was bisher nicht der Fall war – die nun vorgeschriebene Betreuung anbieten zu können.

Betroffene Eltern, deren Kinder die letzte Betreuungsstunde von Montag bis Donnerstag in Anspruch nehmen, wurden darüber jedoch erst vor zwei Wochen in einer Mail informiert. Darüber beschwert sich der Mitbürger und Familienvater Daniel Pohle in einem „offenen Brief“, den er der Stadtverwaltung schrieb und auch unserer Redaktion zukommen ließ. Darin heißt es: „Eine Mitteilung und somit reale Vorwarnzeit von weniger als 14 Tagen bis zum Beginn des neuen Schuljahres bezüglich der Kernzeitbetreuung der Grundschulkinder in dieser Tragweite ist kein administrativer Engpass mehr, sondern ein struktureller Offenbarungseid.“

Für Familien, in denen beide Elternteile in „anspruchsvollen, systemrelevanten Vollzeitberufen“ tätig seien, würden Dienst- und Einsatzpläne mit monatelangem Vorlauf koordiniert. „Eine Verwaltung, die Familien eine derartige Änderung am Nachmittag vor dem formellen Inkrafttreten mitteilt, zwingt voll berufstätige Eltern faktisch in einen unlösbaren Pflichtkonflikt zwischen ihrer elterlichen Aufsichtspflicht und ihren arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Verpflichtungen.“

Sollte die Verwaltung diesen Schritt intern mit einer ressourcentechnischen Umverteilung rechtfertigen, so gehe dieses Argument an der Lebensrealität voll berufstätiger Eltern völlig vorbei. „Eine solche rechnerische Verschiebung von Kapazitäten legitimiert in keiner Weise eine derart kurzfristige Absage der bestehenden Nachmittagsbetreuung. Sie ändert auch nichts an der Tatsache, dass die Kernarbeitszeiten an vier von fünf Werktagen nun nicht mehr abgedeckt sind.“

Es sei nachvollziehbar und bundesweit bekannt, dass Kommunen unter eklatantem Personalmangel im Betreuungssektor leiden. „Völlig inakzeptabel ist jedoch die asymmetrische und desaströse Art Ihrer Kommunikation“, kritisiert Daniel Pohle die Verwaltung. „Dieses Vorgehen zeugt von einer toxischen Provinzialität, die das unmissverständliche Signal sendet, dass die Stadt Burladingen als Wohn- und Arbeitsort für Vollzeit-Berufstätige unkalkulierbar ist. Wer Eltern auf diese Weise die Planungssicherheit entzieht, deklassiert den eigenen Standort und handelt massiv familien- und wirtschaftsfeindlich.“

Seine Frage an die Verwaltung: „Wie gedenken Sie, diese entstandene Betreuungslücke perspektivisch wieder zu schließen, und welche konkreten prozessualen Maßnahmen ergreifen Sie in Ihrer Verwaltung, um derartige administrative Überfälle auf berufstätige Familien in Zukunft auszuschließen?“

Stadt erklärt sich

Die Stadt in Person von Bürgermeister Davide Licht und Katja Reck, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste, reagierte inzwischen auf das Schreiben und erklärte gegenüber Daniel Pohle zunächst, dass die Umverteilung der Stunden auf eine nun vorgeschriebene Ganztagsbetreuung an fünf Tagen nach Absprache mit den Grundschulen vom Gemeinderat beschlossen wurde. „Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.“ Der Beschluss sei also transparent und öffentlich gewesen.

Schritte wurden eingeleitet

Zugleich wird eingeräumt und bedauert, dass er den betroffenen Eltern nicht frühzeitig mitgeteilt wurde. „Dies bitten wir zu entschuldigen und hier wurden bereits die entsprechenden Schritte eingeleitet, dass das nicht wieder vorkommt.“ Man sollte jedoch, heißt es in dem Antwortschreiben, das unserer Redaktion vorliegt, nicht von „allen Eltern der Grundschulkinder“ als Betroffenen sprechen.“

Neun Familien sind betroffen, zwei reagierten selbst

Als Erklärung dazu: Die an den Tagen Montag bis Donnerstag jetzt fehlende letzte Stunde von 15.30 bis 16.15 Uhr wurde bisher von 9 Familien in Anspruch genommen. Zwei von ihnen haben, auf die Amtsnachrichten hin, von sich aus eine Umbuchung vorgenommen.

In der Antwort heißt es weiter: „Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Stadt Burladingen im gesamten Betreuungssegment deutlich mehr abdeckt, als sie im Grunde gesetzlich verpflichtet ist, und in diesem Sachgebiet aktuell dafür einen hohen siebenstelligen Betrag aufwendet. Hier seien die aktuellen Bauprojekte für die Kindertagesbetreuung in Burladingen und Salmendingen genannt und dass künftig voraussichtlich noch erheblich mehr Investitionen auch im Schulzentrum und für die Jugendmusikschule getätigt werden.“

Betreuungszeiten an den vier Grundschulen

Ganztagesbetreuung ist in der Grundschule Burladingen ab dem Schulbeginn möglich von Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr. An der Grundschule Hausen gibt es die Ganztagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.20 und am Freitag bis 13 Uhr. In Ringingen am Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 und am Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. In Stetten besteht das Angebot von Montag bis Donnerstag von 7.05 bis 16 Uhr und am Freitag von 7.05 bis 12.30 Uhr.

Das Angebot richtet sich neben den gesetzlichen Vorgaben auch nach dem jeweils vorhandenen Bedarf der Familien. Falls es erweitert werden müsste und der Gemeinderat entsprechend beschließt, würden Kosten für zusätzliches Betreuungspersonal entstehen.